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Kriegsministerium. Berlin den 18. Juni 1891.
Nr. 185.
Ueberweisung der Personalpapiere der behufs Uebertritts zur Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-
Ostafrika aus dem Heere ausgeschiedenen Offiziere und Sanitätsoffiziere.
Die in den Händen der Truppen= 2c. Kommandeure befindlichen Ausfertigungen der Personal= und Quali-
fikationsberichte sowie der Personalbogen derjenigen Offiziere und Sanitätsoffiziere, welche behufs Uebertritts
zur Schutztruppe aus dem Heere ausscheiden bz. bereits ausgeschieden sind, sird auf dem Waffendienstmege
en Generalkommandos 2c einzureichen, welche dieselben unmittelbar an das Reichs-Marineamt weiter geben.
Bezüglich der Personalbogen haben die Truppentheile rc. vorher die Revision seitens der Geheimen
Kriegs-Kanzlei zu veranlassen.
No. 4460/6. 91. A. 1. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 18. Juni 1891.
Nr. 186.
Ausgabe der Friedens-Sanitäts-Ordnung.
Durch Allerhöchste Rabinete-rdre vom 16. Mai 1891 ist die Friedens-Sanitäts-Ordnung unter Auf-
bebung des Reglements für die Friedenslazarethe der Königlich Preußischen Armee vom 5. Juli 1852 genehmigt
worden.
Durch die genannte Ordnung werden außer dem Lazareth-Reglement noch aufgehoben:
die Instruktion über die Versorgung der Armee mit Arzneien und Verbandmitteln vom 12. Juni
1874, die Instruktion für die Militärärzte zur Ausführung der ärztlichen Rapport= und Berichterstattung
vom 15. Februar 1873, die Dienst-Instruktion für die Korps-Stabsapotheker vom 19. August 1868 und die
Allgemeinen Grundsätze für den Neubau von Friedenslazarethen vom 19. Juni 1878, sowie die zu diesen
Dienstvorschriften ergangenen abändernden bz. ergänzenden Bestimmungen.
ie Friedena-Sanitãts-Ordnung wird demnächst den Kommandobehörden u. s. w. unter Umschlag
zugehen.
Sie erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin
SW., goochstraße 68—70 und kostet bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee geheftet 6 Mark, kartonirt
6,60 Mark und in Halblederband 7,25 Mark das Stück.
No. 1201.5. 91. M. A. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 18. Juni 1891.
Nr. 187.
Verkaufspreisverzeichniß zu den Handwaffen.
Im Abschnitt XI ist die lfd. Nr. 16 zu streichen, und sind ferner die Nummern 17 bis 33 sowie die zugehörigen
Anmerkungen entsprechend zu berichtigen. "
Deckblätter werden hierzu nicht ausgegeben.
No. 253/6. 91. D. 1. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 20. Juni 1891.
Nr. 188.
Aenderung der Zeiteintheilung für die Schießübungen der Artillerie im Jahre 1891.
Die im Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 8 — Seite 126 — für 1891 veröffentlichte Zeiteintheilung wird dahin
geändert, daß das Feld-Artillerie-Regiment Nr. 17 vom 4. bis 22. August schießt.
Die Besichtigung des genannten Regiments durch den Inspekteur der Feld-Artillerie auf dem Schieß-
platz Hammerstein findet nunmehr am 19. August statt.
No. 72/6. 91. A. 3. v. Kaltenborn.