Kriegsministerium. · ·
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 1. Juli 1891.
Nr. 212.
Garnison-Verpflegungszuschuß für die Garnisonen Pillau, Celle und Uelzen für das 3. Vierteljahr 1891.
Der Garnison-Verpflegungszuschuß für das 3. Vierteljahr 1891 — einschließlich des Zuschusses zur Beschaffung
eines Frühstückes — beträgt
für die Garnison Pillau — I. Armeekorp S I74,
- - Celle 1 4 118--,
- - Uelzen · * — . - - - 21 #-.
Die diesseitige Bekanntmachung vom 30. v. M. — Armee-Veroronungs-Blatt Seite 179 u. f. —
wird hierdurch abgeändert bz. ergänzt.
No. 746/6. 91. B. 2. v. Funck.
Kriegsministerium. — Berlin den 2. Juli 1891.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 213.
Reisegebührnisse der rationsberechtigten Offiziere bei Dienstgängen.
Offiziere sind für die Zeit, während welcher sie nach den Bestimmungen über Gewährung von Pferdegeldern
vom 28. März 1891 (Beilage zu Nr. 5 des Armee-Verordnungs-Blattes für 1891) weder auf Pferdegeld
noch auf Rationen Anspruch haben, als rationsberechtigt im Sinne des §. 32,“ der Reiseordnung nicht an-
zusehen.
No. 319/5. 91. B. 3. v. Funck.
Kriegeministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 13. Juli 1891.
Nr. 214.
Kommandirungen zur Gewehr-Prüfungs-Kommission.
Den in Gemäßheit des Erlasses vom 18. Februar 1891 Nr. 515/2. 91. D. 1. (Armee-Verordnungs-Blatt
für 1891 Seite 42) zum 1. August d. J. zur Gewehr-Prüfungs-Kommission zu kommandirenden Mannschaften
sind die Gewehre 88 mitzugeben.
J. V.
No. 277/7. 91. D. 1. Weizel.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 15. Juli 1891.
Nr. 215.
Einzel--Prüfungsschießen.
Unter Bezugnahme auf Nr. 188 der Schießvorschrift für die Infanterie vom 21. November 1889 wird
bestimmt, ian im diesjährigen Einzel-Prüfungsschießen dieselben Aufgaben wie im Jahre 1890 zu erledigen
sind. Siehe Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 17 vom 14. Juli 1890 Nr. 184. Angabe 1 unter C. Erläu-
terungen kommt in Fortfall.
J. V.
No. 456,91. A. 2. v. Schele.