Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

— 2n — 
Armee-Verordnunge-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
25. Jahrgang. gerlin den 6. September 1691. Nr. 17. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
  
  
Der viertelährliche Prünmerationspreie dieses Blattes beträgt 1.4 0. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
mstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer arsolake auch der Verlauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben * sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten dceeiguete Exemplare. Dieselben sink zum vierteljährlichen Pränumerctionspreie von 1.4. 90 A 
urch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen 
  
Nr. 232. 
Verlegung des Bezirkskommandos Soran nach Guben. 
bestimme hierdurch: Das Kommando des Landwehrbezirks Sorau wird am 1. April 1892 nach Guben 
ver egt und nimmt von diesem Zeitpunkte ab die entsprechend veränderte Bezeichnung an. 
Trondhjem an Bord M. B. „Hohenzollern“ den 1. August 1891. 
  
Wilhelm. 
v. Kaltenborn. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 13. August 1891. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinete-Ordre wird hierdurch bekannt gemacht. 
J. V. 
No. 234/8. 91. A. 1. v. Falckenstein. 
Nr. 233. 
Verlegung des I. Bataillons Jufanterie-Regiments Nr. 99 von Pfalzburg nach Zabern. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag gerehmige Ich die Verlegung des I. Bataillons Infanterie-Regiments 
Nr. 99 von Palkrrg nach Zabern im Anschluß an die vdieährigen Herbstübungen. Das Kriegsministerium 
hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 31. August 1891. 
Wilhelm. 
v. Kaltenborn. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 4. September 1891. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinete Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 27/9. 91. A. 1. v. Kaltenborn. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.