21s12 —
Kriegsministerium. Berlin den 31. August 1891.
Nr. 234.
Abänderung bz. Ergänzung der Dienstvorschrift für den Armec-Musikinspizienten.
I. Mit Allerhöchster Genehmigung wird die Ziffer B 8 der Dienstvorschrift für den Armee-
Musikinspizienten — Armee-Verordnungs-Blatt 1887 Seite 127/128 — durch Nachstehendes ersetzt:
6. Belleidung. Der Armee-Musikinspizient hat im Dienste stets in Uniform zu erscheinen; außer Dienst,
ebenso auch ausnahmsweise bei seiner Thätigleit auf der Hochschule, darf derselbe Civilkleider tragen.
Die. Uniform ist folgende:
a) Helm: mit abgerundetem Vorder= und Hinterschirm, gelben Beschlägen, Spitze mit runder
eibe, heraldischem Adler mit Devisenband und dem Namenszuge F. R., schwarzsilberner
Kokarde und Kinnriemen.
b) Mütze: mit Schirm und kleinem heraldischen Adler über der Kokarde, von dunkelblauem
Tuch mit Besatz und Vorstoß um den Rand des Deckels von karmoisinrothem Tuch.
c) Waffenrock: von dunkelblauem Tuch mit gelben Knöpfen, karmoisinrothem Tuchkragen mit
fünf wagerecht um denselben rundherumgehenden parallelen goldgestickten Linien, schwedischen
Aufschlägen von karmoisinrothem Tuch und je zwei in Gold gestickten, von einem Adler
gekrönten Lyren, karmoisinrothem Vorstoß vorn herunter und an den Taschenleisten.
d) Epaulettes: mit gepreßtem goldenen Kranz, Tuchfüllung und Futter von karmoisinrothem
Tuch, goldener mit einem Adler gekrönter Lyra, Einfassung mit Tresse von Silber und
dunkelblauer Seide und zwei goldenen Rosetten.
Epauletthalter: silberne Tresse mit dunkelblauer Seide durchwirkt.
T) Achselstücke: Tresse von Silber und dunkelblauer Seide, mit goldener, von einem Adler
gekrönter Lyra und zwei goldenen Rosetten, karmoisinrothes Tuchfutter.
!I) Beinkleider: lange von graumelirtem Tuch mit karmoisinrothem Vorstoß.
8) Paletot: von graumelirtem Tuch nach, der Probe wie für Offiziere, nach innen mit blauem,
nach außen mit karmoisinrothem Tuchkragen.
h) Ueberrock: von blauem Tuch mit karmoisinrothem Tuchkragen und Vorstoß um die Auf-
schläge der Aermel und an den Taschenleisten, sowie gelben Knöpfen.
i) Bewaffnung: Infanterie-Offizierdegen, Portepee von Silber und dunkelblauer Seide.
II. Der gegenwärtige Inhaber der Stelle des Armee-Musikinspizienten trägt ausnahmsweise den
Helm der Offiziere des 4. Garde-Regiments zu Fuß.
No. 85/6. 91. A. 2. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 4. September 1891.
Nr. 235.
Armee-Märsche.
Seine Majestaͤt der Kaiser und Mg haben zu bestimmen geruht, daß die beiden von dem früheren Armee-
Musikiospizienten Voigt für Armee-Musik bearbeiteten Märsche „Torgauer Parade-Marsch“ und „Schwedischer
Reiter-Marsch“ unter die Zahl der Armee-Märsche aufgenommen werden sollen.
Dieselben erhalten die Nr. 210 und 211 für die Infanterie bz. 69 und 70 für die Kavallerie.
Die Esenkahn-Brigade, jedes Infanterie-, Kavallerie-, Feld= und Fuß-Artillerie-Regiment, jedes
Jäger-(Schützen-) und Pionier-Bataillon, jede Unteroffizierschule, die Haupt Kabebtenanstalt. owie die 9.
Arüilerie-Bataillone Nr. 9 und 14 erhalten je ein Partitur-Exemplar obiger beiden Märsche unentgeltlich
direkt zugewiesen.
No. 480/8. 91. A. 2. v. Kaltenborn.