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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
25. Jahrgang. Gerlin den 8. Gktober 1891. Nr. 19.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteliährliche= Prämumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
alten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstra
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Nr. 261.
Armee-Befehl.
Seine Majestät König Karl I. von Württemberg ist heute aus dem Leben geschieden. Mit Mir
betrauert die ganze Armee den Heimgang eines deutschen Fürsten, der in dem glorreichen Kriege
1870/71 Meinem verewigten Großvater, Kaiser Wilhelm I., treu zur Seite gestanden hat,
während Württembergs Söhne, dem Befehl ihres Königs folgend, in enger Waffengemeinschaft
mit ihren deutschen Brüdern gekämpft haben. Seit jener großen Zeit hat des dahingeschiedenen
Königs Majestät nicht ausgehört, diese Waffengemeinschaft zu pflegen und zu fördern. Um
Meiner und Meiner Armee Trauer einen sichtbaren Ausdruck zu geben, bestimme Ich, daß die
Offiziere der Armee drei Tage und die des Infanterie-Regiments von Lützow (1. Rheinisches)
Nr. 25, welches mit König Karl seinen hochverehrten Chef verloren, acht Tage hindurch den
Trauerflor um den linken Unterarm anzulegen haben.
Jagdhaus Rominten den 6. Oktober 1891.
Wilhelm.
Kriegsministerium. Berlin den 8. Oktober 1891.
Vorstehender Armee'Befehl wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 188/10. 91. K. M. v. Kaltenborn.