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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
25. Jahrgang. terlin den 1. November 1891. Nr. 21.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der bistehr, Pränumerationspreis #eete lattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann zieden: —“ bei den
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Nr. 280.
Schraubstolleubeschlag.
Auf den Mir ehaltenen Vortrag genehmige Ich hierdurch, daß an Stelle des Steckstollenbes lages der
Schrenkstollenbeschio in der Armee zur Einführung gelangt. Das Kriegsministerium hat das Weitere zu
veranlassen.
Stuttgart den 8. Oktober 1891. „
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn.
Kriegsministeruum. Berlin den 30. Oktober 1891.
Vorstehende Allerh öchste Kabinete" Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht mit
dem Hinzufügen, daß weitere Bestimmungen nachfolgen werden.
No. 196/10. 91. A. 3. v. Kaltenborn.
Nr. 281.
Disziplinarstrafgewalt und Befugniß zur Urlanbsertheilung der Kommandanten für Truppen-Uebungsplätze.
Ich bestimme hierdurch:
1. Die Kommandanten der Schieß= und Uebungsplätze Jüterbog und Hagenau üben die Dizinar=
strafgewalt des Kommandanten eines offenen Oris aus und die Kommandanten von Wesel und
Darmstadt haben die ihnen in dieser Eigenschaft zustehende Disziplinarstrafgewalt auch in Bezug
auf die ihnen unterstellten Schießb= und Uebungsplätze wahrzunehmen.
Die genannten Kommandanten üben gegenüber dem ihnen auf den Schieß= und Uebungsplätzen
unmittelbar unterstellten Personal die den Regiments-Kommandeuren mstehende Befugniß zur
Urlaubsertheilung aus.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Hubertusstock den 15. Oktober 1891.
Wilhelm.
An das Kriegoministerium. v. Kaltenborn.