Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

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die bisherige Spalte 4 erhält die Nummer 5. Der Kopf derselben lautet nunmehr „Summe 1, 
3 und 4.7“ 
3. Die Aenderung zu 1, welche handschriftlich auszuführen ist, erhält rückwirkende Kraft. Die 
Truppentheile haben daher die im Luftschifferdienst ausgebildeten und inzwischen zur Entlassung 
gekommenen Mannschaften den betreffenden Bezirkskommanvos noch nachträglich sofort namhaft 
  
zu machen. 
4. Für die Aenderung zu 2 bleibt die Ausgabe von Deckblättern vorbehalten. 
No. 1533/91. Geh. A. 1. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. · 
Militär-Oekonomie-Departement. Verlmden27.0ktober1891. 
Nr. 285. 
Fuhrkosten bei Besichtigungen. 
Der in dem Erlasse vom 1. November 1878 (Armee-Verordnungs-Blatt S. 241) ausgesprochene Grundsatz, — 
daß die höheren Truppenbefehlshaber r2c. bei ihren Besichtigungsreisen auf eine Fuhrkostenentschädigung für 
die in auswärtigen Garnisonen zurückzulegenden Wege nach außerhalb gelegenen Garnisonanstalten 2c. in dem 
Falle keinen Anspruch haben, wenn sie als Empfänger mehrerer Rationen für die Reisen nach den einzelnen 
arnisonorten seibst keine Reisekosten erhalten, — ist durch die Reiseordnung für die Personen des Soldaten- 
standes nicht aufgehoben. 
No. 690/10. 91. B. 3. v. Funck.
	        
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