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Anwendung, daß der Chef des Generalstabes auch Vorgesetzter des Platzmajors ist und mit dem Vermerk:
„Von Seiten der Kommandantur“ unterschreibt. Diese Ordre bezieht sich nur auf das Friedensverhältniß.
Neues Palais den 5. November 1891.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. » Verlin den 10. November 1891.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets: Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 239/11. 91. A. 1. v. Kaltenborn.
Nr. 288.
Theilnahme der Stabsoffiziere der Landgendarmerie an der Bildung der Ehrengerichte über Stabsoffiziere.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Der Paragraph 13 der Verordnung über die Ehrengerichte
Vi Offiziere im Preußischen Heere vom 2. Mai 1874 erhält am Schlusse des dritten Absatzes folgenden
Zusatz:
„Die Stabsoffiziere der Landgendarmerie sind in Bezug auf die Berechtigung zur Theilnahme an der
Bildung der Chrengerichte über Stabsoffiziere denjenigen des aktiven Dienststandes gleich zu achten.“
Neues Palais den 5. November 1891. ,
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. !êkb2 Verlin den 14. November 1891.
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 164/11. 91. C. 3. v. Kaltenborn.
Nr. 289.
Verlegung des Bezirkskommandos Bernau nach Berlin.
Ich bestimme hierdurch: Das Kommando des Landwehrbezirks Bernau wird am 1. April 1892 unter Bei-
behalt der bisherigen Bezeichnung nach Berlin verlegt.
Neues Palais den 5. November 1891.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. — Berlin den 10. November 1891.
Vorstehende Allerb#chste Kabinete "Ordre wird hierdurch bekannt gemacht.
No. 241/11. 91. A. 1. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. „ Berlin den 13. November 1891.
Nr. 290.
Veränderte Bezeichunng Königlich Württembergischer Truppentheile.
Seine Majestät der König von Württemberg haben bestimmt, daß das Infanterie-Regiment König Wilhelm
(6. Württembergisches) Nr. 124 und das Ulanen-Regiment König Wilhelm (2. Württembergisches) Nr. 20
künftig die Bezeichnung:
„Infanterie-Regiment König Wilhelm I. (6. Württembergisches) Nr. 124 bz.
Ulanen-Regiment König Wilhelm I. (2. Württembergisches) Nr. 20“
führen sollen.
„Dem Namenszug dieser Regimenter tritt die Zisfer „I“ hinzu.“
Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 362711. 91. A. 1.e v. Kaltenborn.