Kriegeministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 31. Oktober 1891.
Nr. 298.
Verkaufspreis des Entwurfs der „Anleitung für die Darstellung gefechtsmäßiger Ziele für die
Infanterie“.
Die nach der Bekanntmachung vom 21. d. M. (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 23) zur Versendung
kommende obenbezeichnete Vorschrift kann von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn,
hier, Kochstraße 68—70, bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee zum Preise von 25 Pf. für das geheftete
und von 40 Pf. für das kartonirte Exemplar bezogen werden.
J. A.
No. 343/10. 91. A. 2. v. Hindenburg.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 5. November 1891.
Nr. 299.
Pferdegeldbezug der zu den Artillerie-Schießschulen kommandirten Offiziere.
Die zuständigen Pferdegelder der zur Feld= bz. Fuß-Artillerie-Schießschule kommandirten Offiziere sind für
die Dauer des Kommandos von den betreffenden Truppentheilen zu zahlen und zu liquidiren, ohne Rücksicht
darauf, ob die Pferde in der Garnison verblieben sind oder nicht.
Eine entsprechende Berichtigung der Bestimmungen für die genannten Schulen wird durch die nächsten
Deckblätter stattfinden. "#
No. 371/10. 91. A. 3. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 17. November 1891.
Waffen-Departement.
. 300.
Kartuschtornister C/73.
Bei der Anfertigung der Kortaschtornister C/73 wird künftig das Hintertheil und der Deckel aus zwei Stücken.
hergestellt, wobei zum Hintertheil Halsleder, zum Deckel, wie bisher, Kernleder zur Verwendung kommt.
JNo 512/I1. 91. I). 2. Müller.
Kriegsministerium. Berlin den 19. November 1891.
Waffen-Departement. n
Nr. 301.
Außerkraftsetzung von Ausrüstungs-Nachweisungen.
Mit Bezug auf den 2. Absatz des auf Seite 139 des Armee-Verordnungs-Blattes für 1891 veröffentlichten
Erlasses vom 30. April 1891 Nr. 1279/4. 91. D. 2 wird bestimmt, daß die Ausrüstungs-Nachweisung für
eine fahrende Batterie (aufgestellt 1890) und diejenige für eine fahrende Batterie C/64. 73. bz. C/73. 69
(aufgestellt 1890) nunmehr ihre Gültigkeit verlieren und außer Kraft zu sezen sind.
No. 611/11. 91. D. 2. Müller.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Nr. 20 zur Marineordnung, ·
Nr. 14 bis 16 zur Kriegsverpflegungsvorschrift,
Nr. 27 bis 33 zu den Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs-
und Staatsbehörden mit Militäranwärtern,
Nr. 138 zur Vorschrift für die Untersuchung gebrauchter Geschützrohre,
Nr. 162 bis 166 zur Vorschrift für die Verwaltung des Materials der Feldartillerie rc.,
Nr. 66 bis 69 zur Anleitung für Instandsetzungen an den Feldgeschützen,