2600
Kriegsministerium Berlin den 25. November 1891.
Departement für das Invalidenwesen.
Nr. 318.
Nachrichten, betreffend die Anstellung von verabschiedeten Offizieren.
Die obigen Nachrichten sind wie folgt zu berichtigen:
« Abschnitt VIII. B Ziffer 3.
Das Einkommen der Bureaudiätare Kaus 1500 bis 1800 .K abzuändern.
mnitt IX. A.
Zifer 20. Das Baareinkommen des Rendanten beträgt jetzt 2400 bis 3600 M.
Ziffer 22. Der Hausverwalter ist zu streichen.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 92/11. 91. C. 3. v. Spitz.
Kriegsministerium. Berlin den 26. November 1891.
Waffen-Departement.
Nr. 319.
Ausgabe ciner neuen Vorschrift.
Die „Anleitung zur guten Erhaltung der Artilleriedepot-Bestände bei der Aufbewahrung und Versendung.
ist neugedruckt und wird den Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen Zahl von Exemplaren nebst
Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen.
Die „Anleitung zur guten Erhaltung der Artilleriedepot-Bestände bei der Aufbewahrung und beim
Transport“, aufgestellt Berlin 1880, tritt außer Kraft.
No. 953/11. 91. D. 2. Müller.
Kriegsministerium. Verlin den 26. November 1891.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 320.
Verbindungen bz. Ueberfahrtsgeld nach und von Helgoland.
In Ergänzung der Bekanntmachung vom 21. August d. J. — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 216 — wird
zur Kenntniß gebracht, daß der unter II daselbst genannte Dampfer „Patriot“ während der Monate November
bis einschließlich Februar Dienstags und Freitags von Cuxhaven nach Helgoland und Mittwochs und
Sonnabends nach Cuxhaven zurück fährt.
Der von einberufenen oder entlassenen Mannschaften zu entrichtende Fahrpreis beträgt 9 #
für die einmalige Ueberfahrt.
No. 574/II. 91. B. 3. v. Junck.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Nr. 1 bis 8 zur 1. Abtheilung I **
#= 1 14 2. - des Handbuchs für Unteroffiziere der Feld-Artillerie,
:„ 1 2 8 2 * -
Nr. 24 bis 43 zu den besonderen Abnahmevorschriften, Ergänzung zur Kriegsfeuerwerkerei I. Theil.
————–. —