Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

der Letzteren dieses nicht ausschließt, bz. eine Unterbrechung der Reise des betreffenden Stabsoffiziers dadurch 
nicht bedingt wird. 
Die Reisepläne sind seitens der bezeichneten Brigaden rechtzeitig dem Königlichen Generalkommando 
des Gardekorps vorzulegen. 
  
Im Auftrage. 
No. 299/1. 91. A. 1. v. Falckenstein. 
Kriegeministerium. Berlin den 31. Januar 1891. 
Nr. 29. 
Aenderung des Exerzir-Reglements für die Fuß-Artillerie. Berlin 1889. 
1. Auf äs- 66 Figur 4 ist bei der 1. Kompagnie die über dem 2. Zuge fehlende Zugnummer 
auszufüllen. 
2. Auf Seite 84 Zeile 9 von unten ist statt: „hinausschieben“ zu setzen: „hinauszuschieben“. 
Im Auftrage. 
No. 280/1. 91. A. 2. v. Falckenstein. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 31. Januar 1891. 
Nr. 30. 
Aenderung der Schießvorschrift für die Fuß-Artillerie. Berlin 1887. 
Auf Seite 81 sind die 4 letzten Zeilen des §. 36 zu streichen. 
  
Im Auftrage. 
No. 280/1. 91. A. 2. v. Falcken stein. 
Kriegsministerium. Berlin den 4. Februar 1891. 
Nr. 31. 
Ansgabe des Entwurfs einer neuen Schießplatz-Berwaltungs-Vorschrift. 
An Stelle der „Vorschrift für die Ueberweisung der Bedürfnisse e den Schießübungen und den Instruktions-= 
Laboratorien-Arbeiten der Artillerie und für die Verwaltung der Schießübungsgelder (Schießplatz-Verwaltungs- 
Vorschrift). Berlin 1883“ ist der Entwurf einer neuen 
Schießplatz-Verwaltungs-Vorschrift 
6 (Sch. V. W ⅜& 
aufgestellt worden. 
Der Entwurf wird den Kommandobehörden 2c. in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren nebst 
Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen. Die der Vorschrift noch fehlende Anlage 2 wird später nachfolgen. 
urch den Entwurf der neuen Schießplatz-Verwaltungs-Vorschrift tritt die vorerwähnte ältere 
dergleichen Vorschrift außer Kraft. 
Zum 1. November 1891 haben die Truppen und Behörden über die mit dem Entwurf gemachten 
Erfahrungen 2c. zu berichten. 
No. 433/1. 91. A. 3. v. Kaltenborn. 
  
Nr. 32. 
NKachtrag zum Gesammtverzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehr- 
58 z#r Ausstellung * Zengusel über die wissenschaftliche rhe bema . den Wansbe - 
freiwilligen Militärdienst berechtigt find. 
Der unter Leitung des Dr. Josef Goldschmidt stehenden (1) höheren Bürgerschule der Talmud-Tora zu 
Hamburg ist gestattet worden, wissenschaftliche Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militär-
	        
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