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Helschäle Untere Verwaltungs-
Gebietstheile Intendantur Weiterer Kommunalverband behörde im Sinne des
es Armee- 8. 161
korps
Seite 242/243.
Großherzogthum Baden. XIV.
Seite 242/243.
Großherzogthum Hessen. XI.
Seite 244/245.
Großherzogthum Sachsen- Die Verwaltungsbezirke und als deren
Weimar-Eisenach. Vertretungen die Bezirksausschüsse.
s. Sachsen- Die vier Kreise und die Kreisabtheilung
Meinigen. Camburg, welche im Falle des §. 48
Absatz 2 durch die Kreizausschusse
vertreten werden.
Herzogthum Sachsen-Alten- Die Aussichtsbehörden der Kranken-
burg. versicherung und zwar die Landraths-
ämter zu Altenburg und Roda, sowie
der Stadtrath zu Altenburg, je für
den Umfang der bezüglichen Ver-
waltungsbezirke.
Seite 246. IV.
Herogthum Sachsen-Coburg- und Die die Aufsicht über die Kranken-
Gotha. XI. versicherung führenden Bezirksver-
Fürstenthum, Schwar bur
Rubolstadt ͤburg-
Fürstenthum Reuß ä. L.
Fürstenthum Reuß j. L.
waltungsbehörden (Landrathsämter,
Magistrate und Stadträthe) je für
den Umfang der einzelnen Verwal-
tungsbezirke.
zrn Jahes 5. 48, Absatz 2 vee Auf-
Im Falle des §. 48, Absatz 2 für den
Bezirk der Stadtgemeinden. die Auf-
sichtsbehorde über städtische Ge-
N“ in Greiz und für
das platte Land der Landesausschuß.
alle des §. 48, susat 2 die Be-
pisauöschüsse je für den Umfang
br betreffenden nltr e