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I. Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
1) Der I., II. und V. Verwaltungsbezirk zu Weimar; Vortragender Rath im Staatsministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus, Geheimer Regierungsrath Rothe zu Weimar.
2) Der III. und 1V. Verwaltungsbezirk zu Eisenach; Erster Staatsanwalt Dr. Mittenzwey zu Eisenach.
II. Herzogthum Sachsen-Meiningen.
3) Die Kreise Meiningen und Hildburghausen zu Meiningen; Landrath Schaller zu Meiningen.
4) Kreis Sonneberg zu Sonneberg; Landrath Coudray zu Sonneberg. 5) Kreis Saalfeld, einschließlich der
Kreisabtheilung Camburg, zu Saalfeld; Landrath, Geheimer Hofrath Schneider zu Saalfeld.
III. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
6) Herzogthum Sachsen-Altenburg zu Altenburg; Regierungsrath Meißner zu Altenburg.
IV. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha.
7) Herzogthum Coburg zu Coburg; Geheimer Regierungsrath Baudler zu Coburg. 8) Herzogthum
Gotha zu Gotha; Geheimer Nechemungerach Anacker zu Gotha. « L
V. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen.
9) Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen zu Sondershausen; Regierungs-Assessor Bauer zu
Sondershausen.
VI. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
10) Die Oberherrschaft zu Rudolstadt; Regierungsrath Mohr zu Rudolstadt. 11) Die Unterherrschaft
zu Frankenhausen (Kyffhäuser); Regierungsrath Mohr zu Rudolstadt.
VII. Fürstenthum Neuß ä. L.
12) Fürstenthum Reuß ä. L. zu Greiz; Justizrath Dr. Hanitsch zu Greiz.
VIII. Fürstenthum Reuß j. L.
13) Fürstenthum Reuß j. L. zu Gera; Landrath Gräsel zu Gera.
28. Versicherungsanstalt Oldenburg zu Oldenburg (für das Herzogthum Oldenburg).
Vorsitzender des Vorstandes: Regierungsrath Düttmann zu Oldenburg.
(Dem Vorstande gehören je cin Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten an.)
Staatskommissar: Vortragender Rath im Staatsministerium, Ober-Regierungsrath von Buttel zu Oldenburg.
Zahl der Mitglieder des Ausschusses: je 5 Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten.
Schiedsgericht (Umfang, Sitz und Name des Vorsitzenden):
Herzogthum Oldenburg zu Oldenburg; Regierungsrath Dr. Driver zu Oldenburg.
29. Invaliditäts= und Altersversicherungsanstalt Braunschweig zu Braunschweig
(für das Herzogthum Braunschweig).
Vorsitzender des Vorstandes: Regierungs-Assessor Haßel zu Braunschweig.
(Dem Vorstande gehören je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten an.)
Staatskommissar: Regierungsrath Sievers zu Braunschweig.
Zahl der Mitglieder des Ausschusses: je 7 Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten.
Schiedsgericht (Umfang, Sitz und Name des Vorsitzenden):
Herzogthum Braunschweig zu Braunschweig; Landsyndikus Rhamm zu Braunschweig.
30. Hanseatische Versicherungsanstalt für Invaliditäts= und Altersversicherung zu
übeck (für die freie und Hansestadt Lübeck, die freie Hansestadt Bremen und die
freie und Hansestadt Hamburg).
Vorsitzender des Vorstandes: Stadtdirektor a. D. Gebhard zu Lübeck.
(Dem Vorstande gehören je zwei Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten an).
Staatskommissare:
a) Erster Staatsanwalt Dr. Schön zu Lübeck.
b) Sekretär der Gewerbekammer und der Aufsichtsbehörde für die Innungen, Nagel zu Hamburg.
D) Rechtsanwalt Dr. Sievers zu Bremen.