Kriegsministerium.
Departement für das Invalidenwesen. Nr. 56 Berlin den 26. Februar 1891.
. 56.
Wegfall einer Terminaleingabe.
Die nach Ziffer 5 der kriegsministeriellen Verfügung vom 19. Juni 1872 Nr. 602/6 A. k. I. — Armee-
Verordnungs-Blatt von 1872 Seite 203 — zum 15. Dezember jeden Jahres dem Generalkommando des
Gardekorps einzureichenden Nachweisungen über diejenigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes des Garde-
korps, welche im Laufe des Jahres seitens der Provinzial-Generalkommandos als invalide anerkannt worden
sind, sowie über diejenigen zeitig invaliden ehemaligen Garde-Mannschaften, welche ihre Felddienstfähigkeit
wieder erlangt haben, sind entbehrlich geworden. Dieselben kommen daher vom Jahre 1891 ab in Wegfall.
No. 638/1. 91. C. 1. v. Spitz.
Tekturen gelangen zur Versendung:
Nr. 1 bis 51 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Artillerie-Munitions-Kolonne 0/73,
Nr. 1 bis 44 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Artillerie= bz. Reserve-A s-Kolonne C/64/73.
Nr. 1 bis 36 zur Ausrüstungs Nachweisung für eine Reserve-Artillerie-Munitions-Kolonne C,42/73,
Nr. 48 bis 124 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine reitende Batterie
Nr. 103 bis 148 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Infanterie-Munitions-Kolonne C/59/69.