Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

a) Die Vollsschullehrer der Reserbe gemäß H. O. 8 40, 
(s. auch Ziffer 38), « 
b) die ehemaligen Einjährig-Freiwilligen aller Waffen, 
welche nicht Offizier-Aspiranten sind, gemäß H. O. 
§ 40, „,) 
ID) die Offizier-Aspiranten 2c. aller Waffengattungen (H. O. 
§* 46 — (. auch H. O. 8 40, u), sofern sie nicht 
lediglich zu den durch Anlage 1 festgesetzten Landwehr- 
Uebungen einberufen werden, 
d) Mannschaften, welche an Stelle des Ausbildungs- 
Personals für die Ersatz-Reservisten eingezogen werden 
(l. Ziffer 30), 
) Bäcker und Schlächter der Reserve gemäß Ziffer 31, 
1) Unteroffiziere der Reserve der Kavallerie behufs Aus- 
bildung für Sergeantenstellen bei den Train-Kolonnen 
der Telegraphen-Abtheilungen (s. Ziffer 28, letzter 
Absath, 
8) die in die Garnisonlazarethe einzuberufenden Lazareth= 
gehülfen und Unter-Larethgehülfen sowie Krankenwärter 
( Ziffer 33), 
) diejenigen zum Waffendienst nicht heranzuziehenden, 
dem Mannschaftsstande angehörenden Geistlichen, welche 
gemäß Verfügung des Kriegsministeriums vom 13. 12.88 
(Nr. 105/12 88 A. ) bezw. 25. 6. 89 (165/5 89 A. h) 
in die Garnisonlazarethe einzuberufen sind, 
i) die Zahlmeister-Aspiranten,) 
k) die im Magazin-Verwaltungs= und Sanitätsdienst aus- 
zubildenden Unteroffiziere und Gemeinen,) 
*) Auf besonderen Antrag dürfen die Generalkommandos bz 
obersten Wassenbehörden die Ableistung der beiden cesetzlichen Uebungen 
im unmittelbaren Anschluß genehmigen. 
““) Die unter i und k genaunten Klassen — mit Ausnahme der 
im Sanitätsdienst Auszubildenden — in gleichem Umfange und in der-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.