Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

41 
Muster zur: Anlage 8. 
Zahlen-Machweisung 
der Offiziere und Offizier-Aspiranten 2c., welche bei Truppen bz. 
Behörden des Befehlsbereiches des 2c. (Generalkommandos oder 
oberster Waffenbehörde) im Etatsjahre 1892/93 eingezogen 
oder noch einzuziehen sind. 
VBemerkung= Für die Generalkommandos gelten die umseitigen Spalten. 
Die obersten Waffenbehörden (Inspektion der Jäger und Schützen, 
General-Inspektion der Fuß-Artillerie, General-Inspektion des 
Ingenieur= und Pionier-Korps und der Festungen) haben die 
Spalten entsprechend zu ändern, so daß die Offiziere und Offizier- 
Aspiranten ihrer Wassen zum Nachweise gelangen. 
Von Seiten des Chefs des Generalstabes der Armee sind 
die als Adjutanten von Linien-Kommandanturen beslimmten 
Offiziere sowie die bei der Eisenbahn-Brigade und der Luftschisser- 
Abtheilung eingezogenen Ofsfiziere und Ofsizier-Aspiranten nach- 
zuweisen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.