Kriegsministerium. Berlin den 10. Mai 1892.
Nr. 127.
Veränderte Bezeichnung eines Königlich Sächsischen Truppentheils.
Seine Majestät der König von Sachsen haben zu bestimmen geruht, daß das 6. (Königlich Sächsische)
Infanterie-Regiment Nr. 105 künftig die Bezeichnung
6. Infanterie-Regiment Nr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg“
führen soll.
Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 223/5. 92. A. 1. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 16. Mai 1892.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 128.
Deckblätter zur Felddienst-Ordnung.
Von Seiner Majestaͤt dem Raiser und Bönige genehmigte Deckblätter zur Felddienst-Ordnung gelangen
an die Königlichen Kommando-Behörden 2c. mittelst Umschlages zur Versendung. »
· Etwaiger Mehrbedarf gegen die zur Ueberweisung gelangende Zahl ist bei der Druckvorschriften-
Verwaltung des Kriegsministeriums anzufordern. ·
·AbdrückedieserDeckblättetsindbeiderKöniglichenHofbuchhandlungvonE.S.M1ttlerF-Sohn-
hBebrlm SW Kochstraße 68—70, auf unmittelbare Bestellung zum Preise von 5 Pf. für das Exemplar zu
aben.
J. V.
No. 421/5. 92. A. 1. Paulus.
Kriegsministerium. Berlin den 30. April 1892.
Nr. 129.
W-estimmungen
über die persönlichen und Einkommens-Verhältnisse der Schirrmeister (Wallmeister) der Pionier-Bataillone.
Allgemeine Dienstobliegenheiten. ç
1. Der Schirrmeister eines Pionier-Bataillons steht dem Kommandeur zwecks Verwendung bei der
Verwaltung des Feldgeräths der Kompagnien, Brückentrains, Telegraphen-Abtheilungen und
sonstigen vom Bataillon mobil zu machenden Formationen zur Verfügung.
Militärische Stellung. 4
Der Schirrmeister gehört zu den Personen des Soldatenstandes und hat den Rong eines Feld-
webels; auf ihn finden alle die Unteroffiziere mit Portepee betreffenden Gesetze und Vorschriften
Anwendung, soweit nicht die nachstehenden besonderen Bestimmungen Platz greifen.
Vorgesetzte. ·
In allen Angelegenheiten, welche persönliche und Einkommensverhältnisse betreffen, hat sich der
Schirrmeister durch den 2. Stabsoffizier bz. ältesten Hauptmann an den Bataillons-Kommandeur
zu wenden. Die höheren Dienststellen für den Schirrmeister sind die Pionier-Inspektion und die
General-Inspektion des Ingenieur= und Pionierkorps und der Festungen. #
Mit dieser Maßgabe regelt sich die Urlaubsertheilung an die Schirrmeister nach der Aller-
höchsten Bestimmung vom 23. Oktober 1879.
Anstellung, Versetzungen, Kommandos. ·
Der Ersatz an Schirrmeistern wird dem Unteroffizierstande der Pioniere entnommen. Die Er-
nennung erfolgt auf Vorschlag der Pionier-Inspektionen durch die General-Inspektion des In-
do
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