Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

Kriegsministerium. Berlin den 10. Mai 1892. 
Nr. 127. 
Veränderte Bezeichnung eines Königlich Sächsischen Truppentheils. 
Seine Majestät der König von Sachsen haben zu bestimmen geruht, daß das 6. (Königlich Sächsische) 
Infanterie-Regiment Nr. 105 künftig die Bezeichnung 
6. Infanterie-Regiment Nr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg“ 
führen soll. 
Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 223/5. 92. A. 1. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 16. Mai 1892. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 128. 
Deckblätter zur Felddienst-Ordnung. 
Von Seiner Majestaͤt dem Raiser und Bönige genehmigte Deckblätter zur Felddienst-Ordnung gelangen 
an die Königlichen Kommando-Behörden 2c. mittelst Umschlages zur Versendung. » 
· Etwaiger Mehrbedarf gegen die zur Ueberweisung gelangende Zahl ist bei der Druckvorschriften- 
Verwaltung des Kriegsministeriums anzufordern. · 
·AbdrückedieserDeckblättetsindbeiderKöniglichenHofbuchhandlungvonE.S.M1ttlerF-Sohn- 
hBebrlm SW Kochstraße 68—70, auf unmittelbare Bestellung zum Preise von 5 Pf. für das Exemplar zu 
aben. 
J. V. 
No. 421/5. 92. A. 1. Paulus. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. April 1892. 
Nr. 129. 
W-estimmungen 
über die persönlichen und Einkommens-Verhältnisse der Schirrmeister (Wallmeister) der Pionier-Bataillone. 
Allgemeine Dienstobliegenheiten. ç 
1. Der Schirrmeister eines Pionier-Bataillons steht dem Kommandeur zwecks Verwendung bei der 
Verwaltung des Feldgeräths der Kompagnien, Brückentrains, Telegraphen-Abtheilungen und 
sonstigen vom Bataillon mobil zu machenden Formationen zur Verfügung. 
Militärische Stellung. 4 
Der Schirrmeister gehört zu den Personen des Soldatenstandes und hat den Rong eines Feld- 
webels; auf ihn finden alle die Unteroffiziere mit Portepee betreffenden Gesetze und Vorschriften 
Anwendung, soweit nicht die nachstehenden besonderen Bestimmungen Platz greifen. 
Vorgesetzte. · 
In allen Angelegenheiten, welche persönliche und Einkommensverhältnisse betreffen, hat sich der 
Schirrmeister durch den 2. Stabsoffizier bz. ältesten Hauptmann an den Bataillons-Kommandeur 
zu wenden. Die höheren Dienststellen für den Schirrmeister sind die Pionier-Inspektion und die 
General-Inspektion des Ingenieur= und Pionierkorps und der Festungen. # 
Mit dieser Maßgabe regelt sich die Urlaubsertheilung an die Schirrmeister nach der Aller- 
höchsten Bestimmung vom 23. Oktober 1879. 
Anstellung, Versetzungen, Kommandos. · 
Der Ersatz an Schirrmeistern wird dem Unteroffizierstande der Pioniere entnommen. Die Er- 
nennung erfolgt auf Vorschlag der Pionier-Inspektionen durch die General-Inspektion des In- 
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