* ##. bis 28 lan die Gewehrfabrik zu Danzig.
Bestellungen auf Wischstricke sind an die Artillerie-Werkstatt zu Spandau zu richten.
· Das Eingangs erwähnte Preisverzeichniß ist hiernach zu berichtigen. Deckblätter werden hierzu
nicht ausgegeben.
No. 619/4. 92. D. 1. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 7. Mai 1892.
Nr. 133.
Ausgabe eines neubearbeiteten Pontonir-Reglements.
Durch Allerhöchste Rabinets-Ordre vom 17. Dezember 1891 ist ein neubearbeitetes Pontonir-Reglement
genehmigt worden, welches an die Stelle dessenigen vom 12. Februar 1874 tritt.
schl de erforderlichen Abdrücke nebst Vertheilungsplan werden den Kommandobehörden 2c. unter Um-
ag zugehen.
Die Druckvorschrift erscheint im Verlage der Buchhandlung von A. Bath, Berlin Schloßfreiheit 7,
und kostet bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee ein gebundenes Exemplar 1,00 ZX, ein geheftetes
Exemplar 0,90 .K.
No. 391/4. 92. A. 5. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 16. Mai 1892.
Nr. 134.
Tabellarische Uebersicht der bei der Loofung im Jahre 1891 gezogenen höchsten Loosnummern u. s. w.
Auf Grund nachträglicher bezüglicher Meldungen ist in der tabellarischen Uebersicht der bei der Loosung im
Jahre 1891 gezogenen höchsten Loosnummern u. s. w. bei nachstehenden Aushebungsbezirken die höchste Loos-
nummerbz. die Abschlußnummer wie folgt zu ändern:
Aushebungsbezirk Höchste Loos- Nunlner Abschluß
Iburg 192
Nienburg . 24
Stolzenau . 124
yke . 131
Waldbroel 212
Die Bemerkung bei dem Aushebungsbezirke Aurich gehört zu „Augsburg Magistrat“.
Ferner ist unter Bemerkungen beim Aushebungsbezirk „Kempten Bez.-Amt“ hinzuzufügen:
Die Abschluß-Nr. des Jahrgangs 1870 ist auf Nr. 292 hinaufgerückt.
Im Auftrage.
No. 367/5. 92. A. 1. Paulus.
Nr. 135.
Bekanntmachung, betreffend Ergänzungen und Abänderungen der Anlage D zu §F. 48 des Betriebs-
Reglements für die Eisenbahnen Deutschlauds.
Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 7. April d. J.
nachstehende Ergänzungen und Abänderungen der Anlage D zu §. 48 des Betriebs-Reglements für die
Eisenbahnen Deutschlands beschlossen:
Die Eingangsbestimmung unter II b ist wie folgt zu fassen: «
„Dahmenit (ein Gemenge von salpetersaurem Ammonium, salpetersaurem Kali und
Naphtalin) sowie Gemische aus Salpeter, Harz, Naphtalin und rohen Theerölen unter-
liegen nachstehenden Bestimmungen“: