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Ausgabe des „Fuß-Exerzir-Reglements für die Fußf-Artilleric“. nenlement für n
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, unter Hinweis auf Meine zum Exerzir-Reglement für die
Jusiden, wirgeie Ordre vom September 1888, das anliegende, in Folge Einführung des Gewehrs 91
abgeänderte Fuß-Exerzir-Reglement für die Fuß-Artillerie.
Neues Palais den 10. Dezember 1891.
Wilhelm.
An das Kriegeministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 16. Januar 1892.
Vorstehende Allerhoͤchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit Nachstehendem zur Kenntniß der
Armee gebracht:
1. Die erforderlichen Exemplare werden den Kommando= 2c. Behörden nebst Auszug aus dem Ver-
theilungsplan unter Umschlag zugehen. « ** !*m°
2. Das Fuß-Ererzi-Reglement für die Fuß-Artillerie erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuch-
handlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW., Kochstraße 68—70, und kostet bei un-
mittelbarer Bestellung aus der Armee geheftet 60 Pf. ) das Stück
gebunden 75 »
3. Durch das Fuß-Exerzir-Reglement für die Fuß-Artillerie tritt das bisherige „Exerzir-Reglement
für die Fuß-Artillerie vom 14. März 1889“ außer Kraft.
No. 264/1. 92. A. 2. v. Kaltenborn.
r. 3.
Auerkennung hervorragender Leistungen in der Ausbildung der Truppe im Schießen.
sch will zur Hebung des Interesses für den Schießdienst hervorragende Leistungen in der Ausbildung der
ruppen im Schießen besonders anerkennen und bestimme, daß Mir die kommandirenden Generale, die
Jeneral-Inspekteure der Fuß-Artillerie und der Pioniere, die Inspekteure der Jäger und Schützen und der
enfanterie-Schulen, sowie der Chef des Generalstabes der Armee alljährlich zum 30. November bz. bei Vor-
age der Schießberichte diejenigen Kompagnie-, Eskadrons= und Batterie-Chefs unter besonderer Begründung
namhaft machen, welche sich durch außergewöhnliche Leistungen in der Ausbildung ihrer Kompagnien, Eskadrons
und Batterien im Schießen ausgezeichnet haben. Ich behalte Mir vor, die Art und den Umfang dieser An-
erkennungen festzusetzen, und will Ihren bezüglichen Vorschlägen dieserhalb entgegensehen. Sie haben hiernach
das Weitere zu veranlassen.
Neues Palais den 22. Dezember 1891.
Wilhelm.
S
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 22. Januar 1892.
Vorstehende Allerhöchste Kabinete-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Diie Vorschläge für Offiziere der Feld-Artillerie sind durch die k irend nerale im Ein-
verständniß mit dem Inspekteur Hun Feld-Artillerie zur Foliwo, zu brtekommandiren en Ge
No. 42/1. 92. A. 2.
v. Kaltenborn.