Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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Kriegsministerium. Berlin den 13. Juni 1892. 
Waffen-Departement. 
Nr. 169. 
Verkaufspreis einer Vorschrift. 
Die nach der Bekanntmachung Nr. 143 auf Seite 126 des Armee-Verordnungs-Blattes für 1892 jur Ver- 
sendung kommende Abtheilung „A. Geschügrohre, der „Seervorschriften für die NFf rtillerie“ kann von 
der König lihen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohr hier, Kochstraße Nr. 68—70, bei unmittel- 
barer Bestellung aus der Armee zum Preise von 1 „X. 20 Pf. für das geheftete und 1 X 45 Pf. für das 
kartonnirte Exemplar bezogen werden. 3. v 
No. 586/5. 92. D. 2. v. Gößnitz. 
Kriegsministerium. Berlin den 14. Juni 1892. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 170. 
Amtliche Nachrichten über das Deutsche Reichsschuldbuch. 
Durch Kaiserliche Verordnung vom 24. Januar 1892 (Reichs-Gesetzblatt für 1892 Seite 303) ist das Geset 
vom 31. Mai 1891, betreffend das Reichsschuldbuch (Reichs-Gesetzblatt für 1891 Seite 321), am 1. Apri 
1892 in Kraft getreten. » 
Die Einrichtung des Reichsschuldbuchs hat den Zweck, das Forderungerecht zu sichern, welches die 
Gläubiger durch den Erwerb der auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen der deutschen Reichs- 
anleihen erlangt haben. Die Benutzung desselben wird sich vielfach zur Belegung von Kapitalien empfehlen, 
velche den der Verwaltung der Truppen, Institute 2c. unterstellten milden Stiftungen angehören. Das 
Nähere ergeben die von der Reichsschuldenverwaltung berausgegebenen. „Amtlichen Nachrichten über das Deutsche 
Reichsschuldbuch“, von denen jeder Korps-Intendantur ein Exemplar überwiesen worden ist, welches von den 
Truppentheilen 2c. zur Einsichtnahme requirirt werden kann. Die „Amtlichen Nachrichten“ sind auch im 
Buchhandel — Verlag von IJ. Guttentag, Berlin —NM breise von 40 zu beziehen. 
v. Funck. 
  
  
No. 73/6. 92. B. 1. 
Kriegsministerium. 
Departement für das Invalidenwesen. Berlin den 14. Juni 1892. 
Nr. 171. 
Garnison-Kirchenbücher für die katholischen Militär-Gemeinden. 
Mit Bezug auf die Verfügung vom 20. März 1891 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 90091 — wird 
hierdurch bekannt gemacht, daß die für Anlegung von charisteirhrche der katholischen Militär- 
Gemeinden erforderlichen ordnungsmäßigen Formulare von der „Germania“-Aktiengesellschaft für Verlag und 
Drurei in Berlin C, Stralauerstraße Nr. 25, zum Preise von 2 Mark für je 25 Bogen bezogen werden 
önnen. 
No. 71. 6. 92. C. 3. v. Spitz. 
Kriegsministerium. Berlin den 16. Juni 1892. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
r. . 
Zahlung von Marschgebührnissen für Marinemannschaften. 
Nach einer Bekanntmachung des Reichs-Marine-Amts vom 20. April v. J. bilden Lehe und Geestemünde für 
die Marineverwaltung einen gemeinsamen Garnisonverband. *½“ *s5 
Bei Zahlung von Marschgebührnissen für Marinemannschaften ist hierauf zu rücksichtigen. 
No. 234/5. 92. B. 3. v. Funck.
	        
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