Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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Armee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
26. Jahrgang. Berlin den 29. Juni 1899. Nr. 15. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstra . 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Kriegsministerium. Berlin den 18. Juni 1892. 
Nr. 174. 
Ergänzung der §§. 67 und 68 des Servis-Reglements. 
Af Grund der Allerhöchsten RKabinete, Ordre vom 31. März d. J. ist am Schluß des §. 68 hinzu- 
zufügen: 
Offizieren des Beurlaubten= und inaktiven Standes, welche zu den in diesem und dem vorher- 
gehenden Paragraphen Fiaachten Uebungen einberufen werden, ist freies Quartier oder der dafür 
tarifmäßig festgesetzte Servis nach der Charge, auch wenn ihnen nur der Charakter derselben 
werleen ist, zu gewähren. 
Auf Dienstleistungen aus anderen Anlässen findet diese Bestimmung keine Anwendung. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 858/6. 92. B. 4. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 27. Juni 1892. 
Nr. 175. 4 
Ausgabe einer neuen Schießvorschrift für den Train. 
Durch Allerhöchste Rabinets-Ordre vom 9. Juni 1892 ist eine neue Schießvorschrift für den Train 
genehmigt worden. Die Schießvorschrift tritt mit dem Tage der Umbewaffnung des Trains mit dem 
arabiner 88 an Stelle der gleichen Vorschrift vom 15. August 1888 in Kraft. Die erforderlichen Abdrücke 
werden den Kommando= 2c. Behörden nebst Auszug aus dem Vertheilungsplan unter Unschlag 1ugehen. 
Die Schießvorschrift für den Train erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von 
E. S. Mittler & Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68—70, und kostet bei unmittelbarer Bestellung aus 
der Armee ¾ nn 
geheftet 50 Pf. « 
gedunden 65 öf. das Stück. 
No. 329/6. 92. A. 4. v. Kaltenborn.
	        
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