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Nr. 193.
i i lche nicht in Artillerie-
bewahrung und Behandlung der für den Kriegsfall benöthigten Handwaffen, we
AUnflewahrung d a n in Formationsorten der Truppen niedergeleg. sing an same
Verfolg der mit den Deckblättern Nr. 7 bis 20 zur Vorschrift über den vorberegten Gegemtan, y####
Jnerh Wiekung zum Reinigen der Schußwaffen wird bestimmt, daß von den uste x4 n aleiung
angegebenen Reinigungemitteln jeder Truppentheil, welcher Augmentationswafsen in erwa aasa n hält, un
jedes Garnison-Kommando, dessen Aussicht Augmentationswaffen eines bestehenden Truppen beii zer
Garnison oder die Waffen solcher Truppentheile, welche erst bei der Mobilmachung errichte ,
geben sind,
3 Gewehrtrichter 88,
15 galsskammen. àn z8
12 stählerne Wischstöcke 88,
I stählernen Wischstock 88 mit Vorrichtung zum Einschrauben eines Entnicklers und
Entnickler
zu empfangen hat.
Diejenigen dieser Truppentheile und Garnison-Kommandos, in deren Verwahrsam sich noch Ge
wehre 71 beflnoch, haben außerdem je
Gewehrtrichter 71 und
12 Messingwischstöcke 71
zu empfangen.
. ..·. . .. -- -·- ührten
Die Messingwischstöcke 71 sind von den nächstgelegenen Artilleriedepots, alle übrigen voraufgef
Gegenstände seitens — Gewehrfabrik Spandau Anentgellchch zu liefern. Die betreffenden ziewle
Garnison-Kommandos haben sich zum Zweck des Empfanges bei den vorbezeichneten usgabestellen anz en-
Den nach der vorberegten Anleitung erforderlichen Reinigungstisch haben die mehrerwähnten or #
theile und Garnison-Kommandos unter rachtung der der Anleitung beigeft ten Stizze 17 assichig Ma.
beschaffen und die Kosten dafür in die nächste Rechnung über die durch die Aufbewahrung, Beauf
Reinigung und Instandhaltung der im Verwahrsam befindlichen Waffen aufzunehmen.
No. 648/2. 92. D. 1. Müller.
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Kriegsministerium. " .
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 9. Juli 1892.
Nr. 194.
Einzel-Prüfungsschießen.
Unter Bezugnahme auf Nr. 188 der Schießvorschrift für die Infanterie vom 21. November 1889 werden
nachstehend die Aufgaben für das diesjährige Einzel-Prüfungsschießen bekannt gemacht.
· Da für dieses Schießen eine größere Anzahl Patronen wie bisher erforderlich wird, so ist, um da
Prüfungsschießen im Gelände dadurch nicht zu benachtheiligen, von den gemäß Nr. 36,, der Scießoorschrin
zurückgelegten Patronen eine solche Jahl für das Prüfungsschießen im Gelände herzugeben, daß für letztere
ledem Bataillon mindestens 3500 Patronen zur Verfügung stehen.
No. 213/92 geb. A. 2. v. Goßler.