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Kriegsministerium. Berlin den 16. Juli 1892.
Nr. 199. · ·-
Aeuderungen in der Verwaltung bei den technischen Instituten der Artillerie ꝛc.
Die durch Verfügung vom 23. Oktober 1890 Nr. 927/9. 90. D. 3 (Armee-Verordnungs-Blatt, Seite 216)
. ' in der ad-
bz. vom 12. Februar 1891 Nr. 819/11 90. D. 1 (Armee-Verordnungs-Blatt, Seite 41/42) in "
niitratioen erwaltung der technischen Institute bz. der Gewehrfabriken in Spandau und Erfurt siluche
weise eingeführten Aenderungen treten nunmehr für sämmtliche technische Institute der At erie ein
Pulverfabriken sowie für die drei Gewehrfabriken und die Munitionsfabrik endgültig in Kraft. 7*#
Deckblätter zu den bezüglichen Verwaltungs-Vorschriften bz. der Dienstordnung werden in nächster
Zeit zur Verausgabung gelangen.
No. 221/7. 92. D. 3. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 19. Juli 1892.
Nr. 200. ·
Vorschrift für die Waffenübungen der Kavallerie. .
Dos in Ziffer 2 des Abschnitts 1 der Vorschrift für die Waffenübungen der Kavallerie vorceschriebene,
nähen des Schlosses des Lanzenarm#iemen) hat fortan zu unterbleiben. Die Worte „und vernäht“ si
a. a. O. zu streichen. · des
ei älteren gebrauchten Armriemen genügt ein festes Anziehen des Schlosses unter Beutung ben
Schiebers, um ein Uebergleiten über den Ring zu verhindern. Bei neuen Armriemen verhilft ein Anfe
des Schlosses zu dem erforderlichen Festsitzen.
No. 181/7. 92. A. 3. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 20. Juli 1892.
Nr. 201.
Exerzir-Reglement für die Feldartillerie. !ê;r*1
Miteesst Allerhoͤchster Kabinets-Ordre vom 27. Juni 1892 ist ein neues Erersir-Reglement für die
eldartillerie“ genehmigt worden, durch welches das bisherige Reglement für jedes Regiment mit beendeter
chießübung außer Kraft gesetzt wird. "
Die Versendung des Reglements erfolgt unter Umschlag nebst Vertheilungsplan. ·
DagExerzijeglemeutfürdieFeldartillerieerheintiudemVerlagederKömltchenHVbechj
gendlung E. S. Mittler & Sohn in Berlin, Kochstraße 68— 70, und ist bei direktem Bezuge aus der
rmee zum Preise von
1,00 K. für das geheftete und
bezieh 1,30 „KM. für das gebundene Exemplar
zu beziehen.
No. 122/7. 92. A. 4. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 26. Juli 1892.
Nr. 202.
Kommandos zum Militär-Reitinstitut für 1892/93.
Fur die Kommandos 2c.
Militär-Reitinsti . - - Nach-
—— n s zum Militär-Reitinstitut für 1892/93 sind die Festsetzungen in beifolgender Nach
No. 360/7. 92. A. 3. v. Kaltenborn.