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Nr. 20.
Ausgabe der „Gewehr-Schießvorschrift für die Fuß-Artillerie“.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die beifolgende „Gewehr-Schießvorschrift für die Fuß-
Artillerie“ und ermächtige das Kriegsministerium, etwa nothwendig werdende Erläuterungen zu ertheilen, sowie
erforderlichen Falles Aenderungen, insoweit sie nicht grundsätzlicher Art sind, zu erlassen.
Neues Palais den 24. Dezember 1891.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 2. Februar 1892.
Vorstehende Allerhôchste Kabineto Ordre wird hierdurch mit Nachstehendem zur Kenntniß der
Armee gebracht:
1. Die erforderlichen Exemplare werden den Kommando= 2c. Behörden nebst Auszug aus dem Ver-
theilungsplan unter Umschlag zugehen.
2. Die Gewehr-Schießvorschrift für die Fuß-Artllerie erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuch-
bvandlung von C. S. Mittler & Sohn, Berlin SW., Kochstraße 68—70 und kostet bei unmittel-
arer Bestellung aus der Armee
eheftet 65 Pfenni
eeheftet 65 Pfennig ) das Stück.
gebunden 80 1
3. Durch die Gewehr-Schießporschrift für die Fuß-Artillerie tritt die bisherige „Schießvorschrift für
die Fuß-Artillerie“ vom 4. Oktober 1887 außer Kraft.
No. 585/1. 92. A. 2. v. Kaltenborn.
Nr. 21.
Rekrutirung des Heeres 1892/93.
Ich bestimme hinsichtlich der Rekrutirung des Heeres für 1892/93 das Nachstehende:
I. Entlassung der Reservisten.
1. Der späteste Entlassungstag ist der 30. September, für das Fuß-Artillerie-Regiment von
Hindersin (Pommersches) No. 2 der 31. August 1892. Das edh bestimmen de General-
kommandos, für die Fuß-Artillerie die General-Inspektion der Fuß-Artillerie.
2. Bei denjenigen Truppentheilen, welche an den Herbstübungen Theil ie Entlass
. - Theil nehmen, hat die Entlassung
der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften, unter Berücksichtigung ver in Afer 1 huntansng
Festsetzung, in der Regel am zweiten, ausnahmsweise am kusten oder dritten Tage nach Be-
endigung derselben beziehungsweise nach dem Eintreffen in den Standorten stattzufinden.
Abweichungen hiervon in einzelnen Fällen und nur in Bezu i en kö
— F zug auf einzelne Mannschaften können
3. Die zu halbjähriger akliver Dienstzeit im Mai bezie ise November ei ellte rain=
soldasen sind an 2. stz n Mai beziehungsweise November eingestellten Train-
Oktober 1892 beziehungsweise am 29. Apri 3 i
Oekonomie-Handwerker am 30. Septenber 22929 e uhoil 189 ;u enklassen, de