Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

Kriegsministerium. Berlin den 27. August 1892. 
Nr. 227. 
Veränderungs-Nachweisung Nr. 2 
zum Namentlichen Verzeichniß der ernannten und gewählten Beisitzer . Stellvertreter der Schiedsgerichte im 
Bereiche der Preußischen Heeresverwaltung. (Nr. 10 Seite 99/105 Armee-Verordnungs-Blatt für 1892.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
". Bezirk Sitz Der Beisitzer Der Stellvertreter 
r " Name und Amts- Name und Amts- 
S des Schiedsgerichts Charakter bz. Wohnort Charakter bz. Wohnort 
2 Beschäftigung Beschäftigung 
3| II. Armeekorps Stettin 1I. Beisitzer: 1. Stellvertreter: 
Garnison-Bau- · Wie bisher 
inspektor Wellmann Stettin Stellvertreterr 
Proviantamts-Kontroleurf Stettin 
auf Probe Kecker 
15 |XVI. Armeekorps Metz J. Beisitzer: 1. Stellvertreter: 
Wie bisher 
Wie bisher 2. Stellvertreter: 
Z„ Garnisonverwaltungs= Metz 
Inspektor Bar 19 
« 2. Beisitzer: 1I. Stellvertreter: 
Wie bisher 
Wie bisher 2. Stellvertreter: 
Proviantamts-Rendant Metz 
Tempel 1 
Vorstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht. 
No. 1123/7. 92. D. 3. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. 
Waffen-Departement. Berlin den 16. August 1892. 
fz. r' 
Untersuchung der Stellkumte der ruhenden Bestände der Feldartillerie und Artilleriedepots. 
Bei einzelnen Stellkumten der ruhenden Bestände ist bemerkt worden, daß keine völlige Uebereinstimmung 
der Löcher für den Blatthaken in den Zugösen und dem Blatthaken herrscht, so daß letzterer nicht mit seinem 
Blatt auf dem Blatt der Zugöse aufliegt und beim Gebrauch die äußere Panzerkane beschädigt. Die in den 
ruhenden Beständen befindlichen Stellkumte sind daher auf Grund nachstehender Anleitung untersuchen und 
erforderlichen Falls berichtigen zu lassen. 
Anleitung 
zur Untersuchung der Stellkumte behufs Beseitigung der Mel an den Löchern für den Blatthaken in den 
Zugösen mit Aufhaltebügel. 
Nach dem Einbringen der latsfaten sind die Zugösen mit Aufhaltebügel daraufhin zu 1ntersuchen, 
daß der Blatthaken mit seinem Blatte auf dem Blatt der Zugöse aufliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, 
o sind die Löcher der Zugöse nach oben bz. nach unten so zu erweitern bz. auszufeilen, daß eine voll- 
2 Anlage bergelelt wird. Der Lackanstrich ist zu ersetzen. 
Die Kosten der Abhülfe, welche für den Waffenmeister 0,15 .„K., für den Zeughausbüchsenmacher 
),35 .K. einschließlich Ausbesserung des Lackanstrichs betragen, bezahlen bz. erstatten die betreffenden Artillerie= 
depots für Rechnung des Kapitels 37 Titel 19. 
No. 56/8. 92. D. 2. Nathgen.
	        
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