Kriegsministerium. Berlin den 27. August 1892.
Nr. 227.
Veränderungs-Nachweisung Nr. 2
zum Namentlichen Verzeichniß der ernannten und gewählten Beisitzer . Stellvertreter der Schiedsgerichte im
Bereiche der Preußischen Heeresverwaltung. (Nr. 10 Seite 99/105 Armee-Verordnungs-Blatt für 1892.)
". Bezirk Sitz Der Beisitzer Der Stellvertreter
r " Name und Amts- Name und Amts-
S des Schiedsgerichts Charakter bz. Wohnort Charakter bz. Wohnort
2 Beschäftigung Beschäftigung
3| II. Armeekorps Stettin 1I. Beisitzer: 1. Stellvertreter:
Garnison-Bau- · Wie bisher
inspektor Wellmann Stettin Stellvertreterr
Proviantamts-Kontroleurf Stettin
auf Probe Kecker
15 |XVI. Armeekorps Metz J. Beisitzer: 1. Stellvertreter:
Wie bisher
Wie bisher 2. Stellvertreter:
Z„ Garnisonverwaltungs= Metz
Inspektor Bar 19
« 2. Beisitzer: 1I. Stellvertreter:
Wie bisher
Wie bisher 2. Stellvertreter:
Proviantamts-Rendant Metz
Tempel 1
Vorstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht.
No. 1123/7. 92. D. 3. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 16. August 1892.
fz. r'
Untersuchung der Stellkumte der ruhenden Bestände der Feldartillerie und Artilleriedepots.
Bei einzelnen Stellkumten der ruhenden Bestände ist bemerkt worden, daß keine völlige Uebereinstimmung
der Löcher für den Blatthaken in den Zugösen und dem Blatthaken herrscht, so daß letzterer nicht mit seinem
Blatt auf dem Blatt der Zugöse aufliegt und beim Gebrauch die äußere Panzerkane beschädigt. Die in den
ruhenden Beständen befindlichen Stellkumte sind daher auf Grund nachstehender Anleitung untersuchen und
erforderlichen Falls berichtigen zu lassen.
Anleitung
zur Untersuchung der Stellkumte behufs Beseitigung der Mel an den Löchern für den Blatthaken in den
Zugösen mit Aufhaltebügel.
Nach dem Einbringen der latsfaten sind die Zugösen mit Aufhaltebügel daraufhin zu 1ntersuchen,
daß der Blatthaken mit seinem Blatte auf dem Blatt der Zugöse aufliegt. Sollte dies nicht der Fall sein,
o sind die Löcher der Zugöse nach oben bz. nach unten so zu erweitern bz. auszufeilen, daß eine voll-
2 Anlage bergelelt wird. Der Lackanstrich ist zu ersetzen.
Die Kosten der Abhülfe, welche für den Waffenmeister 0,15 .„K., für den Zeughausbüchsenmacher
),35 .K. einschließlich Ausbesserung des Lackanstrichs betragen, bezahlen bz. erstatten die betreffenden Artillerie=
depots für Rechnung des Kapitels 37 Titel 19.
No. 56/8. 92. D. 2. Nathgen.