Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
26. Jahrgang. Berlin den 30. September 1892. Nr. 23. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 21. September 1892. 
Nr. 237. 
Verlegung des Stabes der 19. Kavallerie-Brigade. 
In Folge Allerhöchster Rabinets" Ordre vom 13. August d. Is. ist der genannte Brigadestab am 14. d. M. 
von Hannover nach Oldenburg verlegt worden. 
No. 509/9. 92. A. 1. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 27. September 1892. 
Nr. 238. 
Abzeichen für die Vorarbeiter bei den Handwerker-Abtheilungen der Korps-Bekleidungsämter. 
Mit allerhöchster Genehmigung wird bestimmt, daß die Vorarbeiter bei den Handwerker-Abtheilungen 
der Korps-Bekleidungsämter auf dem linken Aermel des Waffenrocks ein V als Abzeichen zu führen haben, 
welches aus Tuch in der Farbe der Schulterklappen herzustellen ist. 
Bezügliche Proben werden ausgegeben werden. 
No. 32/9. 92. B. 3. v. Kaltenborn. 
  
  
Kriegsministerium. Berlin den 21. September 1892. 
Nr. . 
Disziplinarstrafbefugniß der Kommandanten von Schwerin, Rostock und Dömitz. 
Es wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht, daß den Kommandanten von Schwerin, Rostock und 
Dömitz die Digpünarstrafgewalt des Kommandanten eines offenen Ortes nach Maßgabe der Bestimmungen 
der Disziplinarstrafordnung für das Deutsche Heer vom 31. Oktober 1872 verliehen worden ist. 
No. 130.9. 92. C. 3. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 22. September 1892. 
Nr. 240. 
Aufnahme der Roßärzte bei den Truppen 2rc. sowie der Roßärzte und Zahlmeister des Beurlaubten= 
standes in die Rangliste. 
In die zum 15. November d. Is. Allerhöchsten Drte vorzulegende geschriebene Rangliste sind die Roßärzte 
der Truppen 2c., die Roßärzte des Beurlaubtenstandes und die etwa vorhandenen Zahlmeister des Beurlaubten- 
standes mit aufzunehmen. Von dem erwähnten Zeitpunkte ab sind alle bei den vorbezeichneten Beamten 
eintretenden Veränderungen durch die monatlichen Veränderungs-Nachweisungen zu melden » 
Die im §. 38 der Militär-Veterinär-Ordnung vorgeschriebenen Eingaben bleiben hiervon unberührt. 
No. 15%. 92. A. 3. v. Kaltenborn.
	        
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