Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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Armee-Verordnungs-latt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
26. Jahrgang. Berlin den 21. Oktober 1892. Nr. 24. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
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Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 ¾. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: cußerhalb bei den 
  
Nr. 247. 
Festungsbauordnung. II. Theil. Kassengeschäfte. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich den beifolgenden II. Theil der Festungebauorpnung u- 
Kassengeschäfte — mit der Bestimmung, daß derselbe an Stelle der Geschäftsordnung für die Seunge au- 
kassen vom 11. März 1880 nunmehr in Kraft treten soll. Auch ermächtige Ich das Kriegsministerium, Er- 
läuterungen zu ertheilen und Abänderungen zu treffen, soweit solche nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind. 
Stettin den 27. Juni 1892. · 
- Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 12. Oktober 1892. 
Vorstehende Aller hoͤchste Kabinets-Ordre wird mit Nachstehendem zur Kenntniß der Armee gebracht: 
1. Den Kommando= 2c. Behörden wird die erforderliche Anzahl dieser Vorschrift nebst Auszug aus 
dem Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen. 
2. Die Hofbuchbandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin 8W., Kochstr. 68 —70, liefert das Buch 
bei unmittelbarer Bestellung geheftet zu 2,00 „/A, in Leinwand gebunden zu 2,25 J. 
No. 48/10. 92. A. 5. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 6. Oktober 1892. 
Nr. . 
Einreichung der Personalpapiere der zum Kommando beim Kadettenkorps geeigneten Offiziere. 
Unter Erweiterung des im Armee-Verordnungs-Blatte des Jahres 1889 veröffentlichten Erlasses Nr. 82 
vom 25. März 1889 Nr. 525/3. 89. A 2. bestimmt das Kriegsministerium, daß zum 1. Dezember jedes 
Jahres nicht nur die Personalpapiere der als Lehrer oder Erzieher, sondern auch diejenigen der als Kompagnie= 
Chefs oder Assistenten bei den Kadettenanstalten geeigneten Offiziere, also überhaupt die Personalpapiere aller 
zum Kommando beim Kadettenkorps geeigneten Offiziere, an die General-Inspektion des Militär-Erziehungs- 
und Bildungswesens einzureichen sind. 
No. 308/9. 92. A. 2. v. Kaltenborn.
	        
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