— 203 —
Armee-Verordnungs-latt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
26. Jahrgang. Berlin den 21. Oktober 1892. Nr. 24.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
–§.. — ——
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 ¾. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: cußerhalb bei den
Nr. 247.
Festungsbauordnung. II. Theil. Kassengeschäfte.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich den beifolgenden II. Theil der Festungebauorpnung u-
Kassengeschäfte — mit der Bestimmung, daß derselbe an Stelle der Geschäftsordnung für die Seunge au-
kassen vom 11. März 1880 nunmehr in Kraft treten soll. Auch ermächtige Ich das Kriegsministerium, Er-
läuterungen zu ertheilen und Abänderungen zu treffen, soweit solche nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Stettin den 27. Juni 1892. ·
- Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 12. Oktober 1892.
Vorstehende Aller hoͤchste Kabinets-Ordre wird mit Nachstehendem zur Kenntniß der Armee gebracht:
1. Den Kommando= 2c. Behörden wird die erforderliche Anzahl dieser Vorschrift nebst Auszug aus
dem Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen.
2. Die Hofbuchbandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin 8W., Kochstr. 68 —70, liefert das Buch
bei unmittelbarer Bestellung geheftet zu 2,00 „/A, in Leinwand gebunden zu 2,25 J.
No. 48/10. 92. A. 5. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 6. Oktober 1892.
Nr. .
Einreichung der Personalpapiere der zum Kommando beim Kadettenkorps geeigneten Offiziere.
Unter Erweiterung des im Armee-Verordnungs-Blatte des Jahres 1889 veröffentlichten Erlasses Nr. 82
vom 25. März 1889 Nr. 525/3. 89. A 2. bestimmt das Kriegsministerium, daß zum 1. Dezember jedes
Jahres nicht nur die Personalpapiere der als Lehrer oder Erzieher, sondern auch diejenigen der als Kompagnie=
Chefs oder Assistenten bei den Kadettenanstalten geeigneten Offiziere, also überhaupt die Personalpapiere aller
zum Kommando beim Kadettenkorps geeigneten Offiziere, an die General-Inspektion des Militär-Erziehungs-
und Bildungswesens einzureichen sind.
No. 308/9. 92. A. 2. v. Kaltenborn.