Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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Nr. 286. 
Bekanntmachung, 
betreffend Aenderung des Verzeichnisses der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten 
Sprengstoffe und Munitionsgegenstände. 
Auf Grund des 5. 35, Ziffer 7 der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen im Frieden (Friedens- 
Transport-Ordnung) vom 11. Februar 1888 (Reichs-Gesetzblatt Seite 23) haben die vereinigten Ausschüsse 
des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen: 
In dem Verzeichnisse der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten Sprengstoffe 
und Munitionsgegenstände ist unter A. 6 hinter „Geladene Geschosse mit sicherndem Abschlusse 
der Sprengladung“ einzuschalten: 
„(ausgenommen die mit Granatfüllung C/88 geladenen Geschosse)“. 
Berlin den 2. November 1892. 
Der Reichskanzler. 
Graf v. Caprivi. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. November 1892. 
Vorstehendes wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
8 obiger Veranlassung ist in der Kriegs-Transport-Ordnung auf Seite 172 unter B,,1 hinter 
Au 
„Geladene Geschosse“ einzufügen: 
„ ausgenommen die mit Granatfüllung C/88 geladenen, 
Die Ausgabe von Deckblättern bleibt vorbehalten. 
No. 208/11. 92. A. 1. v. Kaltenborn. 
Nr. 287. 
Nachtrag zum Verzeichniß derjenigen höheren Lehraustalten, welche zur Ansstellung von Zeugnissen über 
i ag4. ch Beslchichung f den einlährlg-fliwilllgens Militärwient buon gevcpese 
Bemerkung. 
Die mit einem 1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Prüm: Gymnasium (früher: Progymnasium, unter B. a. I des Hauptverzeichnisses). 
b. Ober-Realschulen. 
Königreich Preußen. 
Wiesbaden: 1Ober-Realschule (früher: Realschule, unter B. b. I des Hauptverzeichnisses). 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche gesuch der ersten (obersten) 
Klasse zur Darlegung der Lefähigung nöthig ist. 
Realschulen. 
Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
Arnstadt: Realschule (verbunden mit Handelsabtheilung) — siehe unter C. b. —
	        
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