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Kriegsministerium. November 180.
Waffen-Departement. Berlin den 18. Nor
Nr. r-*Zu ß
Ferngläser für ziere. ·
- --- - Kavallerie
Eine Beschaffung von Ferngläsern für Offiziere nach dem für die Unteroffiziere der Infanterie und 8 Werden
gensel Muster z durch die Gewehr-Prüfungs-Kommission fernerhin nicht mehr statt. Es wer
jedoch nunmehr die Firmen » .
Sprenger in Berlin, SW. Alte Jakobstr. 6II,
Hoert. in chhen und d Mari
as Waarenhaus für die Armee un arine um
eine Anzahl derartiger Gläser, die von der Gewehr-Prüfungs-Kommission geprüft und gestempelt sind,
Verkauf auf Lager halten. · «
Die Preise stellen sich für Glas, Tasche und Trageriemen wie folgt:
bei Sprenger und bei Goerz:
24 ¾. einschließlich Verpackung im Einzelverkauf, m—ien
23 n einschließlich Verpackung beim gleichzeitigen Bezuge von 6 Gläsern;
beim Waarenhaus:
24 .K. einschließlich Verpackung im Einzelverkauf, 4
23 K. einschließlich Verpackung beim gleichzeitigen Bezuge von 10 Gläsern. Lieferung von 6
b O#lr die Inanspruchnahme des billigeren Preidt von 23 K. bei der gleichzeiiigen iefe
10 Gläsern i
· .. on
st Bedingung, daß Bestellung und Einsendung ver Oeldbeträge für alle Gläser zusammen o
einer Stelle erfolgt.
No. 144/11. 92. D. 1. Müller.
Kriegsministerium. Berlin den 19. November 1892.
Departement für das Invalidenwesen.
Nr. 293. 9 bände mit
Besecung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung der Kommunalver
ilitäranwärtern.
. er
Das Gesetz, betreffend die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung 20
Kommunalverbände mit Militäranwärtern, nebst den Ausführungsbestimmungen des Kriegsministerin
den Truppen und Behörden in der erforderlichen Anzahl zugehen. , Berlin SW.,
Das Gesetz r2c. ist in der Königlichen goitucsechen von E. S. Mittler & Sohn, 4a ehenden
Kochstraße 68—70, vorräthig und kann, bei unmittelbar aus der Armee der Buchhandlung ## #
Bestellungen, von dort zum Preise von 10 Pf. bezogen werden.
No. 260/11. 92. C. 3. v. Spitz.
Kriegeministerium. Berlin den 22. November 1892.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 294.
Aenderung der Nr. 140 der Schießvorschrift für den Train 1892. ieß·
Die in Nr. 25 des Armee-Verordnungs-Blattes von 1892 unter Nr. 269 angeordnete Aenderung der *s*
vorschriften für die Infanterie, Kavallerie und Fußartillerie gilt auch für diejenige des Trains. (ifd. Nr.
No. 251/11. 92. A 4. v. Goßler. "