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Das Vorstehende gilt auch von wesentlichen Erweiterungen oder Aenderungen des Unternehmenz,
der Anlage oder des Betriebes solcher Bahnen.
Berlin, den 19. November 1892.
Der Minister des Innern. Der Minister der öfentlichen Arbeiten.
Graf zu Eulenburg. Thielen.
Ausführungsanweisung.
III. 21310
17— -
II. 14585 M. d. J.
Kriegsministerium. · Berlin den 3. Dezember 1892.
Vorstehendes wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 829/11. 92. A. 1. v. Kaltenborn. ·
Kriegsministerium. Berlin den 3. Dezember 1802.
301.
Abänderung der Sch n tz · V ltungs-Vorschrift
1. Seite 11 Zeile 6 von unten ersetze durch:
2. An Schlagröhren und Feloschiagröhren 8 pCt., an Zündladungen 0,5 pt.
2. Seite 14 im 3. Absatz von oben streiche:
„Geschosse bis Zündschrauben“ und e dafür:
„Munitionsgegenstände“. «
. « ndenden
Ebendaselbst in der Anmerkung Zeile 3 von unten ersetze „letzteren“ durch „abse
3. Seite 19 8. 21 Zeile 2 von oben ersetze durch:
„haben die zu den Schießübungen erforderlichen Gegenslände, welche“
ebendaselbsti in Zeile 3 von unten setze statt „wird“ „werden“ e
4. Seite 78. Setze am Schlusse der Benennungen in Spalte 2 in den Zeilen 1, 2, 3 und 5 von oben
ein *) und an den Fuß der Seite als Anmerkung:
97
*) So lange der Vorrath reicht, sind Zündladungen C/83 u Sprengkapfeln 2/83 a/A ober K%
zu verabfolgen; vergleiche Erlaß vom 8. Juni 1891 No. 517. 91.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
Im Auftrage.
No. 873/10. 92. D. 2. Müller.