Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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Infanterie- Verwaltungs= (bezw. Aus= Bundesstaat (1 rovinz, 
Armeekorps Brigade Landwehrbezirke hebungs-) bezirke bbezw. Fia (brovin, 
. Verwaltungsbezirk Lipperode- 
E . K.KZp-;slb « 
i. reis Paderborn 
26. Paderborn Kreis Warburg 
VII. Kreis Höxter Unverändert wie bisher 
       
Kreis Büren 
    
   
Soest 
    
Freiburg 
   
   
  
I 
IIV. 57. Unverändert wie bisher 
Lörrach 
  
  
  
  
    
I. Königlich 3. Königlich 
bayerische bayerische Augsburg 1 Unverändert wie bisher 
     
  
    
Die Veränderungen in den Bezirken des III. und XIV. Armeekorps (Infanterie-Brigaden 10, 12 und 57) 
treten erst am 1. April d. Is. in Kraft. 
Ferner ist dem Muster 15 zu §. 84 der Wehrordnung folgende Anmerkung 2 hinzuzufügen: « 
„Etwa erlittene Strafen sind auf der Rüafeite anzuführen, oder es ist anzugeben, daß eine 
Bestrafung bisher nicht erfolgt ist.“ 
Berlin den 30. Januar 1892. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
v. Boetticher. 
— — — 
Kriegsministerium. Berlin den 20. Februar 1892. 
Vorstehendes wird hierdurch zur Kenntniß der Armee mit dem Hinzufügen gebracht, daß nach einer 
Mittheilung des Herrn Minisiers des Innern die Städte Landsberg a/W. und Muͤhlhausen in den Regierungs- 
bezirlken Frankfurt a / O. bz. Erfurt aus dem Verbande der Landkeeie Landsberg aW. bz. Mühlhausen aus- 
scheiden und vom 1. April d. Is. ab jede für sich einen Stadtkreis bilden. 
Die Herausgabe von Deckblättern bleibt vorbehalten. 
Im Auftrage. 
No. 613/27. 92. A. 1. v. Goßler.
	        
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