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Infanterie- Verwaltungs= (bezw. Aus= Bundesstaat (1 rovinz,
Armeekorps Brigade Landwehrbezirke hebungs-) bezirke bbezw. Fia (brovin,
. Verwaltungsbezirk Lipperode-
E . K.KZp-;slb «
i. reis Paderborn
26. Paderborn Kreis Warburg
VII. Kreis Höxter Unverändert wie bisher
Kreis Büren
Soest
Freiburg
I
IIV. 57. Unverändert wie bisher
Lörrach
I. Königlich 3. Königlich
bayerische bayerische Augsburg 1 Unverändert wie bisher
Die Veränderungen in den Bezirken des III. und XIV. Armeekorps (Infanterie-Brigaden 10, 12 und 57)
treten erst am 1. April d. Is. in Kraft.
Ferner ist dem Muster 15 zu §. 84 der Wehrordnung folgende Anmerkung 2 hinzuzufügen: «
„Etwa erlittene Strafen sind auf der Rüafeite anzuführen, oder es ist anzugeben, daß eine
Bestrafung bisher nicht erfolgt ist.“
Berlin den 30. Januar 1892.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
v. Boetticher.
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Kriegsministerium. Berlin den 20. Februar 1892.
Vorstehendes wird hierdurch zur Kenntniß der Armee mit dem Hinzufügen gebracht, daß nach einer
Mittheilung des Herrn Minisiers des Innern die Städte Landsberg a/W. und Muͤhlhausen in den Regierungs-
bezirlken Frankfurt a / O. bz. Erfurt aus dem Verbande der Landkeeie Landsberg aW. bz. Mühlhausen aus-
scheiden und vom 1. April d. Is. ab jede für sich einen Stadtkreis bilden.
Die Herausgabe von Deckblättern bleibt vorbehalten.
Im Auftrage.
No. 613/27. 92. A. 1. v. Goßler.