Gültig vom 1. Oktober 1890 ab.
Etat 17 3 und 140. Die Zeile a des Abschnitts F auf der ersten Seite te hat zu lauten:
für die I., II. und III. Abtheilung zusammen . .
Etat 1 Für Abschnitt auf der ersten Seite ist zu setzen:
F. Zur Untewhaltung der Musikinstrumente
für d ie I., II. id III. Abtheilung zusammen 600 —
210
2
—
Etat 141. ubeer Abschnitt F. tzne der ersten Seite ist hinzuzufügen:
ferner das Feld-Artillerie-Regiment Nr.
für die reitende Abtheilung 2210 —
Etat 142. Unter Abschnitt F. auf der zweiten Sie * Hinzuzufügen.
ferner die Feld-Artillerie-Regimenter Nr. 1
für die reitende Abtheilung je ... ......210j—
- die Feld-Artillerie-Negimenter Nr. is, is und 20
für die IV. fahrende Abtheilung je . —
.Etat145aAufdeterstenSetteunter Abschnttt 1· ist in Zeile ? a statt „und“ zu setzen 4200 hen
„II“: „III“ und unter Zeile b binzuzufügen:
J) für die IV. fahrende Abtheilung . ......I200s—
P
10. Etat 158. 22 Ueberschrift auf der ersten Seite hat zu lauten:
Großherzoglich Hessisches Train-Bataillon Nr. 25.
Gültig vom 1. April 1891 ab.
11. Etat 27. Auf der vierten Seite ist der Erläuterung zu A. I. 3 hinzuzufügen:
wie oben—10 86 6 28 10 86 3 54
Für das Füsilier-Regiment
Königin (Schlesw. Holst.) Nr. zö
gehen
66,5 cm rothe Nummerschnurj — 051 — —— 1031 — — — 63
10 86 625 1086 3 51
eten zu.
1 Paar Namenszück .. -—30—’——30———30
10I86 6 55 10 86 3 681
1171 411 141 67
Stabshoboisten rc. Tambours 2c.
wie vorstehend 10 686 55,10 86 3 81
4,0 cm ponceau Tuch Nr. II
zu Schwalbennestern 5 320 211, 21 —
183,5 en auuldene glatte Tresse
od 2 05 .
183,5 en weißwollene“ Bort— 20| 0 . 7
11 07 10 31 11 07 4 18
211 38 151 25
12. Ebenda. Auf der zweiten Seite ist. hinter Waffenrock und hinter Mantel zu setzen:
a) Regimenter 75, 76, 84 und 85.
5) Negiment 86.
Zu b sind auf der 2. und 3. Seite die Etatspreise, Tragezeit und Dahresentschädigung für
Wassenrock und Mantel auf besonderer Zeile einzutragen, wobei gegen a die Etatspreise des
Waffenrocks um 27 Pf., die Fahresentschädigung für die Unteroffizier-Chargen um 27 Pf., die
Jahresentschädigung für die Gemeinen-Chargen um 14 Pf., die Etatspreise des Mantels um
4 „ die Jahresentschädigung um 1 Pf. zu erhöhen sind.
Die Summe ist für das Regiment zu b ebenfalls auf besonderer Zeile nach den vorstehenden
Abänderungen zu ermitteln: „
Auf Seite 1 ist vor dem Abschnitt „Außerdem erhält jedes Regiment jährlich“ folgende
Anmerkung hinzuzufügen: