Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

§ 36. Ziffer 1 erhält am Schlusse folgenden neuen Absatz: » · 
Die Uebung muß von 6 bis 8 wöchentlicher Dauer sein. Der Beförderungsvorschlag muß die 
Bescheinigung enthalten, daß der Betreffende neben Erfüllung der sonstigen Obliegenheiten 
eine genügende Sicherheit im Anfertigen von Berichten, Napporten und Protokollen nach 
Maßgabe der Militär-Veterinärordnung dargethan, auch sich einer erneuten. Prüfung im 
Hufbeschlag vor einer nach Anlage 1 Ziffer 2 gebildeten Kommission, welcher jedoch ein Ober- 
Fahnenschmied 2c. nicht beitritt, unterzogen hat. · « 
InZiffer4asinddieWorte,,währendihregaktivenDcensteö«zustrecchen. 
.Zisser3und4fallenfott.Dafüristzufetzem 
3. Während des mobilen Verhältnisses können Ernennungen zum Ober= und Roßarzt, auch 
ohne Ablegung der betreffenden Prüfung bz. ohne Rücksicht auf die im § 22 vorgeschriebene 
Dienstzeit auf Antrag der Generalkommandos bz. der in gleichem Range stehenden Militär- 
Befehlshaber durch das Kriegsministerium erfolgen. 
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Kriegsministerium. Berlin den 31. März 1892. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit Nachstehendem zur Kenntniß der Armee gebracht: 
I. Ausführungs-Bestimmungen. 
Zu 2a. Der diesseitige Erlaß vom 25. Juni 1891 — Armee-Verordnungs-Blatt, Seite 172/3 — 
sindet auf die beiden neuen Kommandanturen „sinngemäße" Anwendung. 
egen der Zutheilung des sonstigen ständigen Offizierpersonals zu der Kommandantur des Truppen- 
üebungeplatze Senne wird einem bezüglichen Vorschlage des Generalkommandos VII. Armeekorps 
entgegengesehen. 
Herichterstattung — siehe Ziffer 8 des erwähnten Erlasses — ist nicht erforderlich. 
u 3. Dem Etat der Feld-Artillerie-Schießschule treten ferner hinzu: 
1 Zahlmeister-Aspirant, welchen das Generalkommando des Gardekorps ernennt, 
12 Dienstpferde als Arbeitspferde; diese werden seitens der Remontirungs-Abtheilung über- 
wiesen werden. « 
Die zu dem Besuch des unteren Coetus der vereinigten Artillerie- und Ingenieurschule zur Zeit 
kommandirten Feld-Artillerie-Offiziere treten mit dem 1. April d. J. zu ihren Truppentheilen zurück. 
die am 1. Oktober d. J. beginnenden 4 monatlichen Lehrkurse bei der Feld-Artillerie-Schieß- 
schule ergehen besondere Bestimmungen. 
Zu 4. Das Büreaugeld und die Schreiberzulage für die Kommandantur Neiße kommen in Fortfall. 
Zu 10. Als jährliche Verfügungssumme empfängt: 
hue 
die Feld-Artillerie-Schießs 5 A. 
die n nn ......... *- 
die Versuchskompagnie der Artillerie-Prüfungs-Kommission 
« IIII.90- 
Von den Betriebsmitteln des Unterstützungsfonds für Offizi ü eisen 
die 1. bis 5., 7. bis 14. Division 1. 656 for - Miete des Beurlaubtenstandes iberwei 
die 6. Division 120 (k. an die Feld-Artillerie-Schießschule, 
die 15. bis 22. und 25. Division je 60 „K. an die Fuß-Artillerie-Schießschule, 
die 28., 29., 31., 33., 35. und 36. Division je 60 K. an die Fchellchu. der Artillerie= 
Prüfungs-Kommission. 
Die jährliche Verfügungssumme des Unterstützungsfonds für Offiziere des Beurlaubtenstandes 
beträgt fü » » 
de 1. WW0 on bis 22, 26. 28. *) 91, z8. zs. und 36. Division je 175 . 
N Die Zahl der außeretatsmäßigen Vizewachtmeister beträgt bis auf Weiteres für die 
dr 1op uRnd 17 böösen 5 77d 
Nr. 16 und 25 höchstens ie 2
	        
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