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Ziffer II, 5 des diesseitigen Erlasses vom 20.
.Ueber das kün
ähere.
das Gardekorps aunf....
das I. und XI. Armeekorps aufieie 3 -
das II. bis V., VII. bis IX., XIV. bis XVII. Armeekorps auf ji 2200 =
das VI. Armeekorps atttt . -
das X. Armeekorps (einschließlich — wie bisher — 600 A. fuͤr das
Militär-Reit-Institut) auff. 383 00 -
Die Vertheilung seitens der Generalkommandos auf die unterstellten Regimenter erfolgt
nach dem Bedürfniß. ·
Behufs Gewährung von Aushülfen an die Generalkommandos im Bedarfsfalle ist ein
Betrag zur diesseitigen Verfügung zurückbehalten worden. Bezügliche begründete Anträge sind bis
um 1. Dezember jeden Jahres dem Allgemeinen Kriegs-Departement vorzulegen.
ie Zahl der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel beträgt bis auf Weiteres
a) bei der Infanterie und den Jägern des Gardekorps höchstens 78,
des I., III, V. bis VII., IX. und XVII. Armeekorps höchstensie 67,
des II., IV., VIII., X., XV. und XVI. Armeekorps höchstens je 6
des XI. Armeekorps höchstes
des XIV. Armeekorps höchstes FP[73361
hierbei sind für jedes Infanterie-Regiment 8, für jedes Jäger-Vataillon 3 Stellen zum Ansatz gebracht;
b) beiden Unteroffizierschulen und Unteroffiziervorschulen, wie bisher, höchstens 18,
Jc) für die Fuß-Artillerie höchstes. 26
d) für die Pionier-Bataillone höchstesss 8 .
Der Etat der General-Militärkasse und Korps-Zahlungsstellen vom Kapitel 24 für 1892/93 sieht
unter Titel 18 Verfügungssummen der Generalkommandos vor, aus welchen den ihr Büreaugeld
für Rechnung dieses Titels beziehenden Truppentheilen und Formationen in Fällen des durch
eine belegte Aufstellung nachzuweisenden Bedürfnisses Zuschüsse als Pauschsummen gewährt
werden können.
· Bewilligungen von Büreaugelder-Zuschüssen an Bezirkskommandos — vergleiche
Ziffer II. 8 erster Absatz des diesseitigen Erlasses vom 14. März 1889 — Armee-Verordnungs-
Blatt, Seite 69 — finden daher von hier aus vom Etatsjahr 1892/93 ab nicht mehr statt.
Jedem Pionier-Bataillon wird ein Wallmeister als Schirrmeister zur Verwaltung des Materials
der Brücken-Trains, Telegraphen-Abtheilungen und des sonstigen Feldgeräths zugetheilt. Ueber
0 kerlbnlich, Einkommens= und sonstigen Verhällnisse der Schirrmeister ergeht besondere
erfügung. *
ür den Militär-Telegraphen von Berlin ist ein Wallmeister auf den Etat gebracht.
Zur i der durch Angriffsübungen entstehenden Kosten ist bei dem Etatskapitel 24
Titel 22 ein besonderer Fonds „Für Angriffs-Uebungen“ gebildet. Die Mittel für letztere werden
i
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ä jedem einzelnen Falle diesseits zur Verfügung gestellt. Aus denselben sind die durch diese
Uebungen entstehenden Ausgaben an Kommandozulage, bohmunfshuschissen für Soldatenfamilien
bei dienstlicher Abwesenheit der Männer, Zuschüssen zur Viktualien-Verpflegung, Flurschäden,
Lager= und Biwaksbedürfnissen, Servis, Reisekosten und Tagegeldern — mit Ausnahme derjenigen
für die als Zuschauer kommandirten Offtsiere —, Vorspann= und Transportkosten, die durch
Verabfolgung und Instandsetzung des Artilleriematerials entstehenden Kosten u. s. w. zu
bestreiten, jedoch nicht die Kosten für Munition einschließlich Transportkosten.
·
. Die Kosten für die nach den §§ 23 und 24 der Bestimmungen für die Feld-Artillerie-Schießschule
zulässige Mitnahme von Pferden der zu den 4½ monatlichen Lehrkursen der Schule kommandirten
älteren Offiziere trägt das Etatskapitel 34 Titel 2. Die bisher zur Bestreitung der Kosten der
Bekörderung dieser Offiziere von der Stadt nach dem Schießplatz Jüterbog und zurück für
K Etatskapitels 24 Titel 20 gewährte jährliche Pauschsumme von 11200 Kl. kommt
» ebruar 1890 — - -Blatt
Seite 36 —, betreffend die Berittenmachung * Ames Deroronunge Bial,
- . es Sanitäts-Offiziers bei jedem Infanterie=
Bataillon u. s. w. während der Herbstübungen, findet i izi jonier-
Bataillone sangem- Anwendu 5 st gen, findet auf die Unteroffizierschuͤlen und Pionier
neber, tig zuständige Geschntz Reparaturgel enthalten die Friedens-Verpflegungs-Etats