Etats überwiesen. Die Verrechnung sämmtlicher diesbezüglichen Ausgaben hat bei
den allgemeinen Verwaltungskosten (Kopitel 30 Titel 4) zu erfolgen.
Hinsichtlich der Kranken= und Unfallversicherung sowie der Invaliditäts= und
Altersversicherung der Zivilarbeiter greifen die gesetzlichen und Ausführungs-
Bestimmungen Platz.
Die Kommandirung von Mannschaften der Garnison zum Arbeitsdienst bei den
Kraindepots gemäß § 32 der Garnisondienst-Vorschrift ist nur zu beantragen, wenn
eeignete Zioilarbeiter überhaupt nicht zu erlangen und wenn vorübergehend erhebliche
Mehrarbeiten zu leisten sind, für welche die gewöhnlich vorhandene Anzahl Zioil-
arbeiter nicht ausreicht.
Die Leitung der Arbeiten geschieht nach Anordnung der Traindepot-Offiziere durch
die Phhtergeester (5 20, 5) und ist, wenn Militärarbeiter gestellt sind, in militärischer
handhaben.“
r*
#
4 Weise zu handhaben.
Im Liquidations-Muster auf Seite 186 ist der Abschnitt
9.
10.
11.
—
— —
N 58
18
9
—
d 8
*— . —
„l. Tagelohnkosten.“
u streichen, die Nummern der nachfolgenden Abschnitte 2c. sind entsprechend zu ändern.
ie Zahl der zur Hochschule für Musik zu kommandirenden Hobeisten 2c. ist auf 30 erhöht.
Für den Armee-Musikinspizienten ist ein monatliches Büreaugeld von 25 ¼“ für Rechnung des
Kapitels 24 Tüuel 18 zahlbar.
Bei Einberufung von oberen Militärbeamten des Beurlaubtenstandes zu den Uebungen behufs
Dienstleistung als Beamte sind im Sinne des § 59 der Friedens-Besoldungsvorschrift zustäudig
für den Beamten im Nange nach den Wohnung,geldzuschuß-Karif
II2.
Uebungsgelde 6 4 3 Al.
Einkleidungsgele 150 120 =
ür die Zivillehrer des Kadettenkorps gelangt der für Preußen gegebene neue Normal-Besoldungs-
tat vom 4. Mai 1892 zur Einführung. ... .
zerkaufserlöse für die bei den Manöver-Proviantämtern im eigenen Schlachtbetriebe gewonnenen
schlachtabfälle, soweit solche nicht zur Verpflegung der Truppen Verwendung sinden, fließen dem
apitel 25 Titel 5 als Rück-Einnahme zu.
Die Zahl der im Frieden vorhandenen militärischen Krankenwärter wird beim Gardekorps um 2,
beim XI. Armeekorps um 6 und bei jedem der übrigen Armeekorps um 4 erhöht. 4
ür je 2 dem Etat hinzutretende militärische Krankenwärter wird 1 Zwilkrankenwärter
vom Etat abgesetzt.
Die Unterhaltungskosten der in den Festungen zum gemeinsamen Gebrauch bestimmten Feuerlösch-
geräthe werden bei Kapitel 39 Titel 7 verrechnet
Die Kosten für Unterhaltung des Feldgeräths der Eisenbahntruppen sind fortan bei Titel 24
— anstatt 20 — des Kapitels 24 zu verrechnen
. In der Kapitel- Eintheilung des Nelchshaushalts-Etats treten nachstehende Aenderungen ein:
a) bei Kapitel 25:
der Titel 4 zerfällt in:
4a) „Zum Ankauf des Naturalien-Bedarfs" und
40) „Zur Verwaltung und Bereitung der Naturalien“;
b) bei Kapitel 39: ·
die Aee für die Militär-Telegraphenschule sind unter den neuen Uteln 14 und 15
angesetzt.
Für r Schule wird ein Verwaltungs-Etat ausgegeben. ·
Es gelangen neue Friedens-Verpflegungs-Etats zur Ausgabe. Die außer Kraft tretenden
Friedens-Verpflegungs-Etats sind nicht zurückzuliefern, sondern — sobald sie entbehrlich — durch
Verbrennen zu vernichten. .
DiemthorstehendemsichcrgebeadenAendetungenundEtgänzungenderDruckootschuftenwekden
durch Deckbläiter bz. Nachträge bekannt gegeben werden.
No. 418/3. 93. A. 1. v. Kaltenborn.