Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

Etats überwiesen. Die Verrechnung sämmtlicher diesbezüglichen Ausgaben hat bei 
den allgemeinen Verwaltungskosten (Kopitel 30 Titel 4) zu erfolgen. 
Hinsichtlich der Kranken= und Unfallversicherung sowie der Invaliditäts= und 
Altersversicherung der Zivilarbeiter greifen die gesetzlichen und Ausführungs- 
Bestimmungen Platz. 
Die Kommandirung von Mannschaften der Garnison zum Arbeitsdienst bei den 
Kraindepots gemäß § 32 der Garnisondienst-Vorschrift ist nur zu beantragen, wenn 
eeignete Zioilarbeiter überhaupt nicht zu erlangen und wenn vorübergehend erhebliche 
Mehrarbeiten zu leisten sind, für welche die gewöhnlich vorhandene Anzahl Zioil- 
arbeiter nicht ausreicht. 
Die Leitung der Arbeiten geschieht nach Anordnung der Traindepot-Offiziere durch 
die Phhtergeester (5 20, 5) und ist, wenn Militärarbeiter gestellt sind, in militärischer 
handhaben.“ 
r* 
# 
4 Weise zu handhaben. 
Im Liquidations-Muster auf Seite 186 ist der Abschnitt 
9. 
10. 
11. 
— 
— — 
N 58 
18 
9 
— 
d 8 
*— . — 
„l. Tagelohnkosten.“ 
u streichen, die Nummern der nachfolgenden Abschnitte 2c. sind entsprechend zu ändern. 
ie Zahl der zur Hochschule für Musik zu kommandirenden Hobeisten 2c. ist auf 30 erhöht. 
Für den Armee-Musikinspizienten ist ein monatliches Büreaugeld von 25 ¼“ für Rechnung des 
Kapitels 24 Tüuel 18 zahlbar. 
Bei Einberufung von oberen Militärbeamten des Beurlaubtenstandes zu den Uebungen behufs 
Dienstleistung als Beamte sind im Sinne des § 59 der Friedens-Besoldungsvorschrift zustäudig 
für den Beamten im Nange nach den Wohnung,geldzuschuß-Karif 
II2. 
Uebungsgelde 6 4 3 Al. 
Einkleidungsgele 150 120 = 
ür die Zivillehrer des Kadettenkorps gelangt der für Preußen gegebene neue Normal-Besoldungs- 
tat vom 4. Mai 1892 zur Einführung. ... . 
zerkaufserlöse für die bei den Manöver-Proviantämtern im eigenen Schlachtbetriebe gewonnenen 
schlachtabfälle, soweit solche nicht zur Verpflegung der Truppen Verwendung sinden, fließen dem 
apitel 25 Titel 5 als Rück-Einnahme zu. 
  
  
Die Zahl der im Frieden vorhandenen militärischen Krankenwärter wird beim Gardekorps um 2, 
beim XI. Armeekorps um 6 und bei jedem der übrigen Armeekorps um 4 erhöht. 4 
ür je 2 dem Etat hinzutretende militärische Krankenwärter wird 1 Zwilkrankenwärter 
vom Etat abgesetzt. 
Die Unterhaltungskosten der in den Festungen zum gemeinsamen Gebrauch bestimmten Feuerlösch- 
geräthe werden bei Kapitel 39 Titel 7 verrechnet 
Die Kosten für Unterhaltung des Feldgeräths der Eisenbahntruppen sind fortan bei Titel 24 
— anstatt 20 — des Kapitels 24 zu verrechnen 
. In der Kapitel- Eintheilung des Nelchshaushalts-Etats treten nachstehende Aenderungen ein: 
a) bei Kapitel 25: 
der Titel 4 zerfällt in: 
4a) „Zum Ankauf des Naturalien-Bedarfs" und 
40) „Zur Verwaltung und Bereitung der Naturalien“; 
b) bei Kapitel 39: · 
die Aee für die Militär-Telegraphenschule sind unter den neuen Uteln 14 und 15 
angesetzt. 
Für r Schule wird ein Verwaltungs-Etat ausgegeben. · 
Es gelangen neue Friedens-Verpflegungs-Etats zur Ausgabe. Die außer Kraft tretenden 
Friedens-Verpflegungs-Etats sind nicht zurückzuliefern, sondern — sobald sie entbehrlich — durch 
Verbrennen zu vernichten. . 
DiemthorstehendemsichcrgebeadenAendetungenundEtgänzungenderDruckootschuftenwekden 
durch Deckbläiter bz. Nachträge bekannt gegeben werden. 
No. 418/3. 93. A. 1. v. Kaltenborn.
	        
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