Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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3. Seite des Bogens. 
Uebung III. Die sämmtlichen Gemeinen (Gefreiten) des jüngsten Jahrgauges, welche im Standorte 
anwesend, zur Theilnahme am Schulschießen verpflichtet sind und zum Prüfungsschießen heran- 
gezogen werden können, schießen auf 150 m gegen die Ringscheibe in gleicher Weise wie 
beim Schulschießen 
je 5 Schuß im Anschlag stehend freihändig. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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1 55 — — — 
bis (17) (85) 1 (590) (6,94) 
12 51 255 1623 6,36 — — — 
(33) (165) (1150) (6.97) 
Summe]! 106 530 32922 7,40 — — 
  
  
  
  
* Die in () befindlichen Zahlen — Zahl= und Schießergebnisse der Einjährig-Freiwilligen — sind 
in rother Tinte einzutragen und sind in den unterstehenden Zahlen nicht enthalten.
	        
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