Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
27. Jahrgang. Gerlin den 23. April 1893. Nr. 9. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
  
  
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 14. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 104. 
Größere Uebung im Kampf um Festungen und größere Pionierübungen im Jahre 1893. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Verfolg Meiner Ordre vom 14. Februar 1893: 
1. In der zweiten Hälfte des September findet bei Thorn eine größere Uebung im Kampf um 
Festungen unter Leitung eines vom Chef des Generalstabes der Armee zu bestimmenden Ober- 
quartiermeisters statt. 
Die näheren Anordnungen über Theilnahme von Truppen, welche hinsichtlich der Infanterie, 
Kavallerie und Feldartillerie aus dem Bereich des II. und XVII. Armeekorps zu erfolgen hat, 
sowie die sonst erforderlichen Ausführungsbestimmungen trifft das Kriegsministerium. 
2. Ferner hat je eine größere Pionierübung am Rhein und an der Moder unterhalb Straßburg 
stattzufinden. # 
Die General-Inspektion des Ingenieur= und Pionierkorps und der Festungen hat hierzu 
das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 6. April 1893. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 13. April 1893. 
Vorstehende Allerhöch#te Kabinete-rdre wird unter Bezugnahme auf Seite 42, Ziffer 11, des 
Armee-Verordnungs-Blattes für 1893 mit dem Hinzufügen hierdurch zur Kenntniß der Armee FIcbract, daß 
die Ausführungsbestimmungen hinsichtlich der Uebung zu 1 den betheiligten Stellen demnächst besonders 
zugehen werden. 
No. 241/4. 93. A. 1. v. Kaltenborn.
	        
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