Nr. 10
lurschäden- ätzung.
gu sch s Berlin den 23. März 1893.
In Erläuterung des Abschnitts III der Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen
für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 und der hierzu ergangenen Bestimmungen des
Gesetzes vom 21. Juni 1887 bz. meines — des Ministers des Innern — Nunderlasses vom 29. April 1890
I M. J. 1082 wird darauf außnerksam gemacht, daß nur solche Sachverständige zu den Flurabschätzungs-
kommissionen heranzuziehen sind, welche in dem betreffenden Jahre und in dem abzuschätzenden Kreise selbst
keinerlei Beschädigungen durch Truppenübungen erlitten - solche angemeldet haben.
Wir nehmen außerdem Veranlassung, ganz erge enst zu ersuchen, gefälligst darauf hinzuwirken, daß
der Kommissar der Landesregierung, wenn derselbe selbst der Beschädigte ist, bei Feststellung seiner Flur-
beschädigungen nicht mitwirkt, die Leitung der diesfälligen Verhandlungen vielmehr in solchem Falle einem Stell-
vertreter überträgt.
Der Minister des Innern. Der Kriegsminister.
Graf zu Eulenburg. v. Kaltenborn.
An sämmtliche Herren Oberpräsidenten und den Regierungspräsidenten zu Sigmaringen.
M. d. J. I. M. J. 1080.
K. M. No. 749/2. 93. H.4. — —
Kriegsministerium. Berlin den 17. April 1893.
Militär-Oekonomie-Departement.
Der vorstehende Erlaß wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 749/2. 93. B. 4. Erfling.
Kriegsministerium. Berlin den 17. April 1893.
Nr. 108.
Abänderung der Vorschrift über das Geschäftsverfahren bei den technischen Revisionen im Bereiche der
Artilleriedepots.
Paragraph 12. Zeile 5 von oben hinter 2. süge an
« · „— für Mainz aus dem 3.—“
Seite 10. k, hinter Graudenz, füge an „Bromberg“,
Seite 11. i streiche „Bromberg“.
8. 13 Zeile 5 von oben
Seite 13 Zeile 2 von unten ist hinter 2. zu setzen
Seite 22 Zeile 10 von unten oder 3.“
§. 53 Zeile 3 und 9 von oben
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
11
J. A.
No. 411/4. 93. D. 2. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 17. April 1893.
Nr. 109.
Führungsatteste bei Nachsuchung einer Zivilversorgung und bei Ueberweisung von Anwärtern an die
Schutzmannschaften.
Es wird darauf aufmerksam i i i
rd d aufm gemacht, daß, nachdem an die Stelle der Rekrutirungsordnung d
getreten ist, in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets -Ordre vom 1. Juli 1882. on *—
FHührngzatefe, zu Hwecke der 9 achsuchung einer Jioilversforgung (informatorische Beschäftigung, Probedienst=
. s. w.), während der aktiven Dienstzeit na · · -
rilung u. )u währe stzeit nach Maßgabe der Bestimmungen des §. 17,1 der Heer-
ei Ueberweisung von Anwärtern an die Schutzmannschaften 2c. sind dagegen in die Führunggattest
ortan sämmtliche gerichtlichen und Disziplinarst i · gg i u
sertan sinmmtch Fricht goee Fiplinarstrafen mit Arrest aufzunehmen, welche die Anwärter als
No. 702/3. 93. C. 3.
v. Kaltenborn.