Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

— 128 — 
Berlin den 17. April 1893. 
Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
und Waren im 2. Vierteljahr 1893. 
einschließlich des Zuschusses 
r. . 
Verpflegungszuschüsse für die Standorte Rawitsch, St. Johann 
ie für das 2. Vierteljahr 1893 festgestellten Garnison-Verpflegungszus 
ines Frühstücks, betragen für die Standorte: 
irk des V. Armeekorpss 12 pFf., 
VIII. t) . 18 -, 
15 = 
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St. Johann ( -- - 
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auf den Mann und Tag. 
J. V. 
No 391/1. 93. B. 2. Erfling. 
Deckblätter gelangen zur Versendung: 
rieden, 
Nr. 121 bis 128 zum Reglement über die Naturalverpflegung der Truppen im 
Nr. 74 bis 32 zu den Gebührniß-Nachweisungen (Beiheft zur Kriegsbesoldungs-Vorschrift). 
Zur Nachricht. 
In dem Erlasse des Kriegsministeriums vom 7. April 1893, betreffend Einzel-Prüfungsschießen 
— Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 8 für 1893 — sind auf Seite 101 in Nr. 3 der Emhel-Rrüft gLaschehen 
„Dispositionsurlauber schießen mit“ zu streichen und in der 4. Zeile von unten hinter „Einjährig-Freiwillige" 
die Worte „schießen mit“ einzuschieben.
	        
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