Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

Kriegsministerium. 
Alemeines Kriegs-Departement. Berlin den 18. Mai 1893. 
Nr. . 
Feier des Todestages des Herzogs Leopold von Braunschweig. 
In Gemähheit der Urkunde über die zum Andenken des Hochseligen Herzogs Leopold von Braunschweig 
errichtete wohlthätige Stiftung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Gedächtnißfeier am 
27. v. M. zu Frankfurt a. O. stattgefunden zar und bei bieser Gelegenheit 20 Kinder der Garnison-(Leopold= 
Schule daselbst neue Bekleidung geschenkt erhalten haben. 
" J. V. 
No. 245/5. 93. A. 2. v. Reichenau. 
Kriegsministerium. Berlin den 19. Mai 1893. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 141. . » 
Vorschrift: Das Zielgewehr 88 und seine Munition. 
Die vorbezeichnete Vorschrift ist als An 
Schießvorschrift die Infanterie, 
Schießvorschrift für die Kavallerie un 
Gewehr-Schießvorschrift für die Aiharilleere » 
gedruckt worden. Es wird dieselbe daher in der gleichen Zahl von Abdrücken an die Behörden und Truppen 
zur Versendung gelangen, wie die erwähnten drei Schießvorschriften. 
Diie Vorschrift ist auch im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, 
Berlin 8W., Kochstraße 68—70, erschienen und kostet 5 Pf. bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee. 
J. V 
No. 512/5. 93. A. 2. v. Reichenau. 
S 
  
  
  
  
  
  
Kriegsministerium. Berlin den 20. Mai 1893. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 142. 
Abänderung der fünften Abtheilung der Dienstvorschrift „Das Material der Feldartillerie"“. 
In der fünften Abtheilung der genannten Dienstvorschrift ist auf Seite 22 in Zeile 15 von unten der Satz 
streich „Auf der Platte die Nummer des Rohres angegeben.“ 
zu streichen. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
J. V. 
No. 309/5. 93. A. 4. v. Reichenau. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. Mai 1893. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 143. 
Frachtgliter für die Kommandantur des Truppenübungsplatzes Munster. 
Die für die Kommandantur des Truppenübungsplatzes Munsler bestimmten Frachtgüter sind, soweit sie auf 
dem Uebungeplagz oder im Lager Verwendung finden sollen, nach der Eisenbahnstation unsier- soweit sie 
dagegen für die Geschäftsräume der Kommandantur bestimmt sind (. B. Druckvorschriften), nach der Eisenbahn= 
station Soltau zu senden. 
J. V. 
No. 247/5. 93. A. 1. v. Reichenau. 
 
	        
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