Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Hriegsministerium. Berlin den 12. Juli 1893. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 186. 
« Verpflegungszuschuß für Liegnitz und Militsch im 3. Vierteljahr 1893. 
Der Garnison-Verpflegungszuschuß, einschließlich des Zuschusses zur Beschaffung eines Frühstücks, beträgt im 
3. Vierteljahr 1893 
für den Standort Liegnitz 7 Pfennig, 
-- - Militsch .13 - 
auf den Mann und Tag. 
Die Bekanntmachung vom 27. v. M. No. 668/6. 93. B. 2 (Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 10) 
wird hierdurch ergänzt. 
No. 241/7. 93. B. 2 v. Funck. 
Kriegsministerium. Berlin, den 14. Juli 1893. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 187. 
Vorschrift für die Behandlung 2c. der Kriegshunde. 
Eine von der Inspektion der Jäger und Schützen herausgegebene „Vorschrift für die Behandlung. Dressur 
und Verwendung der Kriegshunde bei den Jäger-(Schützen-) Batalllonen“ ist in der Königlichen Hofbuch= 
handlung von E. S. Mittler & Sohn — Berlin, Kochstraße 66—70 — bei unmittelbarer Bestellung aus 
heA zum Preise von 15 Pf. für ein geheftetes urd von 25 Pf. für ein kartonirtes Exemplar zu be- 
ziehen. 
No. 393/7. 93. A. 1. v. d. Boeck. 
Kriegsministerium. Berlin den 11. Juli 1893. 
Departement für das Invalidenwesen. 
Nr. 188. 
Aunstellung von Unteroffizieren als Schutzleute bei dem Polizeiamte der freien und Hansestadt Lübeck. 
Nachstehende Bekanntmachung wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, daß bis auf 
Weiteres auch Unteroffiziere von nur sechsjähriger Dienstzeit zur Einstellung als Schutzmann gelangen. 
No. 197/7. 93. C. 3. v. Spitz. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Anstellung von Unteroffizieren als Schutzleute bei dem 
Polizeiamte der freien und Hansestadt Lübeck. 
8. 1. · 
Der sich um die Stelle eines Schutzmannes Bewerbende muß mindestens die Unteroffiziercharge be- 
sitzen und im Ganzen mindestens neun Jahre im stehenden Heere oder in der Marine aktiv gedient haben. 
8. 2. · 
Der Bewerber muß mindestens 1,70 m groß sein und darf das 35ste Lebensjahr nicht überschritten haben. 
Er muß volle körperliche Mstigkeit besiten, ein ansprechendes Aeußere und gewandtes Benehmen 
haben, sich über gute Handschrift und Kenntniß der deutschen Schriftsprache ausweisen, auch einen genügenden 
Aufsatz (Bericht) liefern können. 
8. 3. · 
Die Bewerbung hat in einer von dem Bewerber selbst verfaßten und eigenhändig geschriebenen Ein- 
abe zu erfolgen. 
habe gen ru0 soll enthalten: Bezeichnung der Vornamen und des Familiennamens, des Alters und 
der Wohnung des Bewerbers, sowie Angaben über seine Staatsangehörigkeit, seine Familien= und Militär= 
verhältnisse, ferner eine kurze Darlegung seines bisherigen Lebens= und Bildungsganges.
	        
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