— 1900—
Der Eingabe sind Führungsatteste, sowie ein von dem Physikus bz. dem Militär-Stabsarzte des
Aufenthaltsortes ausgestelltes Zeugniß über den Gesundheitszustand des Bewerbers beizufügen.
Wird die Einreichung der Bewerbung eines noch im aktiven Militärdienste Stehenden durch das vor-
esetzte Kommando vermittelt, so ist von letzterem ein vollständiges Nationale und ein Auszug aus den Straf-
bächern beisufügen, in welchen sämmtliche gerichtlichen und Disziplinarstrafen mit Arrest aufzunehmen sind,
welche der Bewerber als Unteroffizier erlitten hat.
8. 4.
Die Wahl zum Schutzmann erfolgt durch das Polizeiamt.
8. 5.
Die Annahme des Schutzmannes erfolgt zunächst auf Probe von sechsmonatlicher Dauer.
Innerhalb dieser Probezeit kann der Schutzmann vom Polizeiamte jederzeit ohne Weiteres aus dem
Dienste entlassen werden.
Dem auf Probe Angestellten steht es frei, nach voraufgegangener halbmonatlicher, stets auf den 15.
oder letzten Tag eines Monats zu stellender Kündigung das Verhältniß zu kösen.
§. 6.
Nach Ablauf der befriedigend bestandenen Probezeit erfolgt die feste, mit Pensionsberechtigung ver-
bundene Anstellung als Schutzmann II. Gehaltsklasse auf vierwöchentliche Kündigung.
Das Recht zu dieser Kündigung steht sowohl dem Polizeiamte als dem Schutzmanne zu.
Mit der festen Anstellung ist die Entlassung aus dem stehenden Heere verbunden.
· S. 7. .
Das Gehalt eines Schutzmannes II. Gehaltsklasse beträgt, auch während der Probedienstleistung, für
das Jahr Eintausend Mark. Daneben wird Uniform, Helm, Mütze und Seitengewehr geliefert.
Die Gehaltszahlung erfolgt in halbmonatlichen Beträgen und zwar an die auf Probe Angestellten
nach Ablauf jedes halben Monats, an die fest Angestellten im oraug für je einen halben Monat.
Deas Gehalt der fest angestellten Schutzleute II. Gehaltsklasse kann bis zu Vierzehnhundert Mark
jährlich gesteigert werden.
Ein Uebertritt in eine Stelle erster Gehaltsklasse kann nur im 7 der Beförderung bei guter
Befähigung und tadelloser Führung stattsinden. Die Schutzleute I. Gehaltsklasse beziehen ein Pebal von
1400 Mark jährlich, steigend durch Alterszulagen von fünf zu fünf Jahren bis zu einem Höchstgehalt von
1800 Mark jä G
ich.
Die Schutzleute haben in Vakanzfällen Aussicht auf Beförderung zum Polizei-Wachtmeister.
vl . .
Die Uniform und Ausrüstungsgegenstände werden für die Zeit, während welcher der Schutzmann
dienstliche Verwendung findet, unentgeltlich gewährt. Jedoch müssen sie, wenn sie ausgetragen sind, — oder
wenn der Inhaber aus der Schutzmannschaft ausscheidet, in einem der noch darauf haftenden Tragezeit
entsprechenden Zustande — wurllhsen werden. scheie, l baf gez
· §.9.
Die Betreibung eines Nebengeschäftes ist dem Schutzmann nicht gestattet.
g. 10.
Der Schutzmann erhält nach Maßgabe der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unter-
beamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern den Civilversorgungsschein, wenn
er bei andauernd guter Führung einschließlich seiner Militärdienstzeit die vorgeschriebene Anzahl Jahre aktio
gedient hat oder als Invalide aus der Schutzmannschaft ausscheidet.
Deckblätter gelaugen zur Versendung:
Nr. 18 bis 34 zur Wehrordnung, gelaugen zur sendung
Nr. 31 bis 34 zur Heerordnung,
Nr. 41 und 42 zur Marineordnung,
Nr. 22 zur Vorschrift über die Aufbewahrung und die Behandlung der für den Kriegsfall benöthigten Hand-
vel en welche nicht in Artilleriedepots, sondern in den Formationsorten der Truppen aufbewahrt