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II. Einstellung der Rekruten.
A. Normale Ouoten.
sind sowohl bei den bestehenden als auch bei den neu zu formirenden
— einschließlich der IV. Bataillone —,
Jäger-Bataillon Nr. 14,
1,
1
b) Etats mindestensse 3232383,
250,
Etats mindestensse 2358;
c
10000,
- Etat mindestens. 1050;
d) bei
mit hobem 6 8R8—8385,
= mittlerem = - . . .. 332,
- niedrigem - 5;
e) bei jeder Train--Kompagnie zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im Herbst 1893
und im Frühjahr 1854 je.. .... .... .«
An Oekonomie-Handwerkern siaben sämmtliche Truppentheile 2c. die Hälfte der künftig etats-
mäßigen Zahl einzustellen.
Für den Fall, daß eine Aenderung der vorerwähnten Zahlen nothwendig erscheinen sollte, er-
mächtige Ich das Kriegsministerium zu entsprechenden Anordnungen.
B. Ueberetatsmäßige Quoten.
Zur Deckung von Abgängen durch Tod, Unbrauchbarkeit und so weiter, ferner von Abgaben an
gedienten Mannschaften als Krankenwärter, Bäcker 2c. ist eine von dem Kriegsministerium festzusebene
Anzahl Rekruten über den oben unter a bis d festgesetzten Bedarf hinaus einzustellen, und zwar
gleichzeitig mit den normalen Quoten.
Die Einstellung der Rekruten zum Dienst mit der Waffe hat bei der Kavallerie, dem Fuß-
artillerie-Regiment von Hindersin (Pommerschen) Nr. 2, bei den Unteroffizierschulen, für die
Trainsoldaten zum Frühjahrstermin und für die Oekonomie-Handwerker nach Maßgabe Meiner Ordre
vom 29. März 1893, bei den Train-Bataillonen am 2. November 1893, bei den übrigen Truppen- Snr
theilen nach Anordnung der Generalkommandos in der Zeit vom 14. bis 17. Oktober 1893 zu erfolgen. 88—
10. Die mit dem 1. Oktober 1893 in Kraft tretenden Aenderungen der Heerordnung vom 22. November eruhertener
1888 ergiebt die Beilage 4. bnsehoolt
etr
11. Die am 2. Oktober 1893 eintretenden Verlegungen bereits bestehender Truppentheile sind aus der ven,
Beilage 5 ersichtlich. 8
Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen. —
Kiel, an Bord M. Y. „Hohenzollern“ den 11. August 1893. -
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn.