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Nach weiterer Bestimmung Seiner Majestät dee Kaisere und RKönige sind für die Aufstellung der
Neuformationen und die sonstigen, aus der Heeresverstärkung sich ergebenden Maßnahmen die zur
heberwessung gelangenden „Organisations-Bestimmungen aus Anlaß der Heeresverstärkung“
maßgebend.
Das neu zu errichtende Kslih Bayerische Fußartillerie-Bataillon, die neue Königlich Sächsische
Fußartillerie-Kompagnie (beide für Metz bestimmt), sowie die neue Königlich Sächsische Eisen-
bahn-Kompagnie treten zu den vorgesetzten Instanzen in dieselben Beziehungen wie die bereits
vorhandenen Truppentheile dieser Art.
Die aus Anlaß des zweiten, die Geldmittel für die Heeresverstärkung bereitstellenden Nachtrags-
Etats für 1893/94 ergehenden Bestimmungen werden demnächst bekannt gegeben werden.
No. 568/8. 93. A. 1. v. Kaltenborn.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Nr. 3 zu der Instruktion, betreffend den Nevolver 79, nebst zugehöriger Munition,
Nr. 2 zu der Instruktion, betreffend den Revolver 83, nebst zugehöriger Munition,
Nr
Nr
Nr.
Nr
. 46 bis 62 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Infanterie-oder Reserve-Infanterie-Munitions-Kolonne,
. 61 bis 78 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Artillerie= oder Reserve-Artillerie-Munitions-Kolonne,
Nr. 134 bis 157 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine fahrende bz. reitende Batterie,
79 bis 84 zur Ausrüstungs-Nachweisung a i i — ·
Nr. 24 bis 28 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Stäbe und Truppentheile der Fußartillerie und für
ür die Stäbe der Fußartillerie mit Bespannun
die Stäbe der Belagerungsartillerie,
. 35 bis 61 zum Verzeichniß der bei den Geschützen der Fußartillerie zur Zeit zur Verwendung kommenden
Munition,
Nr. 306 bis 322 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Laboratorien bei den Artilleriedepots, Theil J,
Nr. 58 bis 66 zu den besonderen Abnahmevorschriften, Ergänzung zur Kriegsfeuerwerkerei, I. Theil,
Nr. 1 bis 13 zur Dienstanweisung für die Oberfeuerwerkerschule,
Nr. 120a zum Reglement über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden.