Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Der Marsch der Kommandirten erfolgt im zweiten Anzuge; der besser 
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den Hornisten dos Horn nebst Zubehör (Gewehr nebst Zubehör, ettbüchse und die vor 
va Horyisen kommen für die Hornisten und Lazarethgehülfen in Tterh 
Jedem Gemeinen ist ein kleiner Spaten nebst Futteral mitzugeben. 
Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des 
betreffenden Kommandirten versehen sein. 
Mehr Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke als angeführt mitzugeben oder nachzuschicken ist unter- 
beb Der weire Bedar ist der Infanterie-Schießschule nur auf Erfordern zu übersenden. 
Bekleidung und Ausrüstung der Burschen der Osfiziere der Lehrkurse bleibt den Truppentheilen 
überlassen (vergl. auch IV, 5 und VIII, 3). 
Die Offiziere schießen mit Gewehren des Truppentheils. Jeder Bursche ist daher mit einem 
Gewehr nebst Gewehrriemen, einem Mündungsdeckel und einem Schraubenzieher auszurüsten. 
Diese Stücke sind von den Burschen am Tage des Beginnes des Kursus 80 V. bei der Meldung 
behufs Abgabe an die Infanterie-Schießschule zur Stelle zu bringen. 
VI. Zuweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke. 
. Pieggnierossiziere und Gemeinen nehmen ihre sämmtlichen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke 
affen selbst mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder zum 
Truppentheil zurück. 
e Anzug sowie die ührigen 
Betleidungs= 2c. Stücke (siehe V. 1 u. 2) werden im Tornister verpackt bz. von dem Manne 
persönlich mitgebracht. 
VII. Marsch-Angelegenheiten. 
Die Kosten für die Reisen der Osfiziere von der Garnison nach Spandau und zurück werden von 
dem Truppentheil gezahlt und liquidirt, welchem der Offizier angehört. 
Sämmtliche Mannschaften — ausschließlich derjenigen aus den Garnisonen Berlin, Potsdam, 
Charlottenburg, Lichterfelde — haben für die Hin= und Rückreise, soweit angängig, die Eisenbahn 
zu benutzen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen für die Hin= und Rückreise (siehe 
IV, 3. b) mit Militär-Fahrscheinen zu versehen. 
Die Koslen für den Marsch von der Garnison bis Spandau werden seitens der Infanterie-Schieß- 
schule gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher den Kommandoführern einen Aus- 
öhe des gezahlten Marschkosten-Vorschusses mitzugeben, damit diese der Infanterie- 
weis über die 
Schießschule über die wirklich entstandenen Kosten echnung legen können. 
VIII. Geldverpflegung 2c. 
Die zu den Lehrkursen kommandirten Offiziere empfangen das Gehalt von ihren Truppentheilen. 
Die kommandirten Hülfslehrer sowie Mannschaften verbleiben im Etat ihres Truppentheils 2c. und 
fislten sr Aechnung des Etats-Kapitels 24 Gehalt bz. Löhnung von der Waenthee ezu, 
a) die als Hülfslehrer kommandirten Offiziere vom 1. Februar bis einschließlich Oktober; 
b) diestum Stamm der Infanterie-Schießschule zun, Kbiseeinschie für die Dauer 
e) die Mannschaften sowie die Burschen der als Hülfslehrer kommandirten Offizt ü 
ziere für 
die Dauer ihres Kommandos, und zwar von dem auf den Beginn des Kommandos 
folgenden Monatedrittel ab bis zum Ablauf des Monatsdrittels, in welchem das Kommando
	        
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