Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

— 215 — 
Armee-Verordnungo-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
27. Jahrgang. Berlin den 25. August 1893. Nr. 21. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.X 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
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durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
Nr. 215. 
Armeebefehl. 
Durch den zu Meinem tiefen Schmerze am 22. d. Mts. erfolgten Tod Meines geliebten Groß- 
onkels, des Lerzogs von Sachsen-Coburg und Gotha Hoheit, General der Kavallerie, hat Meine 
Armee abermals einen schweren Verlust erlitten. Mit dem Entschlafenen ist ein bedeutender 
Deutscher Fürst aus dem Leben geschieden, der fast 50 Jahre der Armee mit wärmstem Interesse 
angehört, mit ihr an glorreichen Feldzügen theilgenommen gat und allezeit ein leuchtendes Vorbild 
militärischer Tugenden für dieselbe gewesen ist. — Mit Meiner Armee beklage Ich zugleich den 
Verlust eines treuen Freundes, der von je her und in allen Lagen unerschütterlich zu Meinem 
Hause gestanden hat und dem auch Mein in Gott ruhender Großvater wie Mein geliebter Vater stets 
in tiefer Dankbarkeit zugethan waren. — Um den Empfindungen schmerzlicher Trauer und ehrender 
Erinnerung für den Dahingeschiedenen noch besonders Ausdruck zu geben, bestimme Ich hierdurch: 
1. Die Offiziere des Regimentsstabes, des I. und III. Bataillons des 6. Thüringischen Infan- 
terie-Regiments Nr. 95, sowie der Garnisonkommandos Gotha und Coburg schließen sich 
der Landestrauer an; diejenigen des II. Bataillons des Regiments und des Kürassier- 
Regiments von Seydlitz (Magdeburgischen) Nr. 7 legen von dem Tage des Bekanntwerdens 
dieser Ordre auf 8 Tage Trauer (Flor um den linken Unterarm) an. 
Zu den Beisetzungs-Feierlichkeiten ist ein Bataillon des 6. Thüringischen Infanterie- 
Regiments Nr. 95, sowie der Regimentsstab und die Regimentsmusik nach Coburg heran- 
zuziehen. Außerdem haben beide Regimenter, deren Hoher Chef der verstorbene Herzog 
war, Abordnungen zu entsenden, deren Zusammensetzung die Generalkommandos bestimmen. 
Schloß Reinhardsbrunn, den 23. August 1893. 
Wilhelm. 
Ich lasse Ihnen den anliegenden Armeebefehl mit dem Auftrage zugehen, denselben 
sogleich brslafse kelannt. zu machen. — Gleichzeitig bestimme Ich hierdurch, daß die komman-= 
direnden Generale des IV. und XI. Armeekorps an den Trauerfeierlichkeiten in Coburg Theil zu 
nehmen haben. 
Schloß Reinhardsbrunn, den *ast 1893. 
2 
ilhelm. 
An den Kriegsminister. h 
iegsministerium. — Berlin den 24. August 18983 
ferig minssteriun der Armeebefehl und die Allerhöchste Ordre vom 23. d. M. werden hier- 
durch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
In Vertretung. 
v. Funck. 
No. 573/8. 93. K. M. 
 
	        
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