Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

— 220 — 
Kriegsministerium. Berlin den 17. August 1893. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 218. 
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtrausporten mit Schnellzügen. 
Inm Anschluß an das Seite 176/179 des diesjährigen Armee-Verordnungs-Blattes abgedruckte bezü acche 
Verzeichniß wird bekannt gemacht, daß die Königliche Eisenbahndirektion Altona die Benutzung der Iine - 
üge 11 und 21 
zug ab Flensburg Ze V. 
an Altona 11½ V. 4 
für Kommandos bis zu 20 Mann und für einzelne Beurlaubte auf Militärfahrschein bz. Militärfahrkarte bis 
auf Weiteres, vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs, freigegeben hat. 
In Vertretung. 
No. 28½8. 93. B. 3. v. Lindequist. 
Kriegsministerium. Berlin den 19. August 1893. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
r. « 
Abänderung des Entwurfs zu einer Dienstordnung für die Militär-Telegraphenschule vom 
14. Dezember 1891. 
rnr Abänderung der Anlage 2 des Entwurfs: „Bestimmungen über die Bekleidung und Ausrüstung der zur 
ilitär-Telegraphenschule kommandirten Mannschaften“ wird Folgendes bestimmt: 
Vom 1. Oktober d. Is. ab sind auszustatten: 
. Jeder zur Militär-Telegraphenschüle kommandirte Unteroffizier und Mann mit 4 Tuchanzügen 
— Weaffenrock und Tuch= bz. Reithose — (Parade-, Sonntags-, Ausgeheanzug für die Woche 
und Dienstanzug) und mit je 3 Hemden und 3 Unterhosen. 
— 
  
2. Jeder Unteroffizier der Kavallerie mit 2 Paar Reitstiefeln. 
3. W ioniergemeine mit 2 Drillichjacken anstatt mit 1 Arbeitskittel und 1 Drillichjacke. 
Ferner sin 
4. Schnürschuhe von Leder oder an ihrer Stelle kurzschäftige Stiefel mitzugeben. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 43/8. 9 A. 6. v. Goßler. 
Kriegsministerium. 
. . Berlin den 21. August 1893. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 220. 
Berichtigung der Vorschrift für die Verwaltung des Materials der Feldartillerie. 
Auf Seite 44 dieser Vorschrift in Zeile 7 von unten ist das Wort „nicht“ zu streichen. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 373/8. 93. A. 4. v. Goßler. 
Deckblätter gelangen zur Versendung: 
Nr. 35 bis 46 zur Heerordnung vom 22. November 1888.
	        
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