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Kriegsministerium. Berlin den 17. August 1893.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 218.
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtrausporten mit Schnellzügen.
Inm Anschluß an das Seite 176/179 des diesjährigen Armee-Verordnungs-Blattes abgedruckte bezü acche
Verzeichniß wird bekannt gemacht, daß die Königliche Eisenbahndirektion Altona die Benutzung der Iine -
üge 11 und 21
zug ab Flensburg Ze V.
an Altona 11½ V. 4
für Kommandos bis zu 20 Mann und für einzelne Beurlaubte auf Militärfahrschein bz. Militärfahrkarte bis
auf Weiteres, vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs, freigegeben hat.
In Vertretung.
No. 28½8. 93. B. 3. v. Lindequist.
Kriegsministerium. Berlin den 19. August 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement.
r. «
Abänderung des Entwurfs zu einer Dienstordnung für die Militär-Telegraphenschule vom
14. Dezember 1891.
rnr Abänderung der Anlage 2 des Entwurfs: „Bestimmungen über die Bekleidung und Ausrüstung der zur
ilitär-Telegraphenschule kommandirten Mannschaften“ wird Folgendes bestimmt:
Vom 1. Oktober d. Is. ab sind auszustatten:
. Jeder zur Militär-Telegraphenschüle kommandirte Unteroffizier und Mann mit 4 Tuchanzügen
— Weaffenrock und Tuch= bz. Reithose — (Parade-, Sonntags-, Ausgeheanzug für die Woche
und Dienstanzug) und mit je 3 Hemden und 3 Unterhosen.
—
2. Jeder Unteroffizier der Kavallerie mit 2 Paar Reitstiefeln.
3. W ioniergemeine mit 2 Drillichjacken anstatt mit 1 Arbeitskittel und 1 Drillichjacke.
Ferner sin
4. Schnürschuhe von Leder oder an ihrer Stelle kurzschäftige Stiefel mitzugeben.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 43/8. 9 A. 6. v. Goßler.
Kriegsministerium.
. . Berlin den 21. August 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 220.
Berichtigung der Vorschrift für die Verwaltung des Materials der Feldartillerie.
Auf Seite 44 dieser Vorschrift in Zeile 7 von unten ist das Wort „nicht“ zu streichen.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 373/8. 93. A. 4. v. Goßler.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Nr. 35 bis 46 zur Heerordnung vom 22. November 1888.