Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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gesehenen Grenzen, theilen aber der Bekleidungs-Abtheilung des Kriegsministeriums die in dieser 
Hinsicht ergehenden Veränderungen sogleich mit. 
Die Hauptleute der Jäger und Schützen rangiren mit den Hauptleuten der Infanterie. 
Die in den besonderen Etals des Kriegsministeriums, des Generalstabes, der Militär-Bildungs- 
anstalten und aller sonstigen Formationen sich befindenden Hauptleute 2c. haben gemeinsam mit 
den Offizieren ihrer Waffengattung bz. derjenigen Waffengattung, der sie vor dem Einrücken in 
jenen Etat angehört haben, aufzurücken. Dieses Aufrücken in das Gehalt 1. Klasse wird vom 
Kriegsministerium für alle Waffengattungen geregelt. 
4. Zur Gewinnung einer Unterlage für die erste Regelung des Einrückens übermitteln die General= 
kommandos der Bekleidungs-Abtheilung des Kriegsministeriums mit möglichster Beschleunigung 
gesammelte Nachweisungen der unterstellten Infanterie-, Jäger-, Kavallerie= und Feldartillerie= 
Truppentheile nach beifolgendem Muster. 
In Vertretung. 
No. 96/9. 93. B. 3. v. Spitz. 
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