Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

225 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Veränderungen, welche 
Bezog für den Monat auf Grund bereits 
September d. J. das Gehalt ergangener Bestimmungen 
Lsde. und zwar: im Gehaltsbezuge 
Charge Name demnächst eintreten. Bemerkungen. 
Nr. 4un eines **N P Dn Das 
welchem auptmanns ezel hnung eitherige 
Etas, .Hauyt der Gehalt wird 
kapitel 1. Klasse, 2. Klasse Veränderung frei am: 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 
8 Hauptmann B. 24 1 — — — 
un 
Kompagnie-Chef 
9 Desgl. D. 24 1 — — — 
10 Desgl. 0. 24 — 1 — — Würde, wenn 
das Aufrücken 
innerhalb des 
Regiments wei- 
ter stattgefun- 
den hätte, am 
410. in das 
hargengehalt 
1. Klasse auf- 
gerückt sein. 
(Siehe Abgang 
zu lfd. Nr. 4.) 
11 Desgl. P. 24 — 1 — — Desgl. am 1.11. 
93 für den " 
gang zu lfd. 
Nr. 3. 
12 u. s. w. 
  
weiten Kassen 
  
  
  
  
  
  
  
Dem Regiment gehörten für September d. J. außerdem nachstehende Hauptleute (einschl. der im 
Hauptmannsgehalt stehenden Stabsofsiziere) an, welche für den genannten Monat das Gehalt aus ander- 
.- ·, o. 
3.-U., do. 
4. P., do. 
Datum. 
Anmerkung. 
ezogen haben: · 
I.Hptm·B»älasuitedesNegtntents,kommandirt 
d - : 
# u „## 
u "s 
In Spalte „Bemerkungen“ ist das 
a un 
als Lehrer zur Kriegsschule in G. 
. Militärlehrer zur Haupt-Kadettenanstalt. 
Kompagnieführer zur Unterofzierschule in P. 
Direktions-Assistent zur Geweh i 
Unterschrift. 
Angabe die Grundlage für die Regelung des Aufrückens bildet. 
das Freiwerden des Gehalts bis zum Abschluß der Nachweisun 
können, 6 ist die Spalte 8 offen zu lassen und nach Feststellung der 
der Bek 
unverweilt direkte Anzeige zu erstatten. 
rfabrik in D. 
Freiwerden des Gehalts eingehend zu erläutern, da diese 
Sollte in einzelnen Fällen 
nicht festgestellt werden 
ersügbarkeit des Gehalts 
eidungs-Abtheilung des Kriegsministeriums seitens des betreffenden Truppentheils
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.