Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

— 226 — 
Kriegsministerium. Berlin den 27. August 1893. 
Nr. 224. 
Unterrichtskurse der Kriegsschulen. 
Auf der Kriegsschule zu Engers beginnt am 7. Januar 1894 und auf der Kriegsschule zu Glogau am 
14. Januar 1894 ein neuer Unterrichtskursus. · « 
kDie Anmeldungen für den Eintritt (Kriegsschul-Instruktion §. 17) sind bis zum 1. Dezember 1893 
zu bewirken. “ 
Für die im Oktober 1893 beginnenden Unterrichtskurse (Armee-Verordnungs-Blatt für 1893 Seite 
193) sind die Anmeldungen bis zum 15. September d. J. an die Inspektion der Kriegsschulen einzureichen. 
No. 335/8. 93. A. 3. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 29. August 1893. 
bericht über die K Funr 25. XI.. (Königlich Sächsische) und das 
Sauitätsbericht über die Königlich Prenßische Armce, das . (Königlich Sächsische) und da 
XIII. (Königlich Württembergische) Ar#miekorns W- Berichtsjahr vom 1. April 1889 bis 
. März . 
Der Sanitätsbericht 1889/90 ist im Druck fertig gestellt und bei der Königlichen Hofbuchhandlung von 
E. S. Mittler & Sohn — Berlin, SW. Kochstraße 66—70 — zum Ladenpreise von 12 Mark käuflich. Die 
Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten des Deutschen Heeres können denselben durch Vermittelung der 
Medizinal-Abtheilung zum ermäßigten Preise von 8 Mark beziehen. !ê½* »· 
Auch für die früher erschienenen Jahrgänge des Sanitätsberichts wird, soweit die bezüglichen 
Bestellungen bei der Medizinal-Abtheilung eingehen und der Vorrath an Druckexemplaren ausreicht, den 
Angehörigen des Deutschen Heeres in Zukunft ein Vorzugspreis zu etwa / des Ladenpreises gewährt werden. 
No. 190/6. 93. M. A. v. Kaltenborn. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 30. August 1893. 
Nr. 226. 
Ergänzung des Anhangs II der Reiseordnung und des I. Theils der Militär-Eisenbahnordunung. 
1. Im Anhang II A. 4 der Reiseordnung für die Personen des Soldatenstandes ist am Schlusse zwischen 
den Worten „Pferde“ und „zu“ einzuschalten: 
4 bei Kommandos und Truppenübungen .. 
2. Die militärische Ausführungsbestimmung 89 zum I. Theil der Militär-Eisenbahnordnung erhält am 
Schlusse folgenden Zusatz: 
nach Maßgabe der Bestimmungen des Anhangs 1I der Reiseordnung für die Personen des 
Soldatenstandes. 
Bezüglich der Ergänzung zu 1 werden Deckblätter nicht ausgegeben. 
No. 136/6. 93. B. 3. v. Kaltenborn. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 30. August 1893. 
Nr. 227. 
Kommandos zum Militär-Reitinstitut für 1893/94. 
Fär die Kommandos 2c. zum Militär-Reitinstitut für 1893/94 sind die Festsetzungen in beifolgender Nach- 
weisung maßgebend. 
No. 352/8. 93. A. 3. v. Kaltenborn.
	        
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